AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YF0MPBB/documents) · Abgerufen am 05.10.2026 15:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0d09ffcc-dc98-46ca-b540-36de4fa9c6c9/

EU_Machbarkeitsstudie Querverbindung Horrem Erftstadt

Notice-ID: 0d09ffcc-dc98-46ca-b540-36de4fa9c6c9 · Procedure-ID: cd13d8e6-40ad-472c-8435-e8aa99008eeb

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Stammdaten

Auftraggeber
go.Rheinland GmbH, Köln
Veröffentlicht
09.09.2026
Frist (Submission)
09.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
400.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Auftraggeberin sucht einen Gutachter bzw. mehrere Gutachter im Sinne einer Bieterge-meinschaft, welcher bzw. welche drei räumlich vorgegebenen Varianten eines Trassenverlaufs für die Querverbindung Kerpen-Horrem - Erftstadt untersucht und dabei: A.) Potentialanalysen erstellt, B.) die betriebliche und technische Machbarkeit für die zwei besten Varianten aus der Potenti-alanalyse prüft, C.) eine Nutzen-Kosten-Analyse inklusive standardisierte Bewertung für die beste Variante aus der technischen und betrieblichen Machbarkeitsprüfung erstellt.

Vertragslaufzeit

Periode
18 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).