AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 20:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0d196545-f4f1-4b2a-9bfe-b7fca4c9864a/

Neugestaltung Business Intelligence inkl. Wirtschaftsplanung und Reporting

Notice-ID: 0d196545-f4f1-4b2a-9bfe-b7fca4c9864a · Procedure-ID: a32cdabe-3f64-4989-a624-b34690f39e83

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Stammdaten

Auftraggeber
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH, Berlin
Veröffentlicht
11.03.2026
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
72212482 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die WBM beabsichtigt die Neugestaltung ihrer Business Intelligence- und Planungslandschaft. Die Neugestaltung umfasst den Einsatz von zwei Werkzeugen für Analytics und BI, d.h. eine Kombination aus Softwares für Planung und Standard-BI (Fachabteilung Controlling) und Microsoft Power BI als Self-service BI-Software für die sonstigen Fachabteilungen. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst − die Beschaffung und Implementierung einer Software für Planung und Business Intelligence − die Implementierung von Microsoft Power Bl (Lizenzen vorhanden) − die Optimierung der Datenarchitektur Nähere Informationen enthält der den Vergabeunterlagen beiliegende Projektsteckbrief.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2024
Ende
28.02.2026
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertragsabschluss
21.01.2024
Zuschlagsentscheidung
23.11.2022

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).