AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 19:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0d22bbce-4e12-455b-8650-fb7f58b72529/

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Notice-ID: 0d22bbce-4e12-455b-8650-fb7f58b72529 · Procedure-ID: b27c4f51-399f-4b57-87d6-c1bf7b2a4c82

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Essen - JobCenter Essen, Essen
Veröffentlicht
18.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80000000 — Bildung
Branche
Soziales & Pflege
Zuschlagswert
1.054.214 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gemäß § 16 h SGB II kann für Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das JobCenter Essen Leistungen erbringen mit dem Ziel, die aufgrund der individuellen Situation der Leistungsberechtigten bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden. Dabei soll die Maßnahme 1. Ein Clearing der individuellen Bedarfe und Anspruchsvoraussetzungen für Sozialleistungen unter der Berücksichtigung des Willens des Teilnehmers durchführen. Für das Clearing können ergänzend die Fachkräfte und Angebote der Clearingstelle der Jugendberufsagentur Essen genutzt werden. Ziel des Clearings ist es, die Art und Umfang der notwendigen Hilfen für den jungen Menschen zu ermitteln. 2. Eine Anbindung an ein oder mehrere (Regel-) System(e) herstellen: Als Regelsystem werden in diesem Sinne die Rechtskreise SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX und SGB XII verstanden. Das Ziel ist die Sicherung bzw. Festigung der generellen primären Bedürfnisse. Als andere Systeme werden individuelle Systeme verstanden, z.B. Familie, stationäre Aufenthalte (Kliniken, Haftantritt). Hier ist zu beachten, ob flankierend Hilfen aus den oben definierten Regelsystemen notwendig und geeignet sind. 3. Die Integration sichern: Neben der schulischen bzw. beruflichen Integrationsperspektive wird auch die Teilhabe innerhalb der Gesellschaft als Integration verstanden. Das Ziel ist perspektivisch ein eigenständiges Leben zu führen. Um dieses Ziel perspektivisch zu erreichen, können/sollen Übergänge in andere, anspruchsvollere Hilfen vorbereitet, durchgeführt und begleitet werden. Die Maßnahme soll einen reibungslosen Übergang von Hilfen nach §16h SGB II in Hilfen nach §13 SGB VIII ermöglichen. Daher ist es notwendig, dass der Träger in der Lage ist zusätzlich Hilfen nach §13 SGB VIII anzubieten, und bereits über eine Entgeltvereinbarung mit dem Jugendamt Essen verfügt oder spätestens nach Beginn der Maßnahme anstrebt. Ablauf der Maßnahme Der Ablauf soll aus mehreren Phasen bestehen und sowohl den Kontaktaufbau, ein Clearing, Anbindung an Regelsysteme sowie Entwicklung einer Anschlussperspektive beinhalten. Aus dem einzureichenden Konzept soll auch die Dauer von Phasen hervorgehen. Dabei können diese auch eine variable Dauer vorgeben aber auch die Gesamtdauer von einem Jahr berücksichtigen. Auf Grund der Zielgruppe kann es sein, dass der junge Mensch auch wieder rückschrittig in der vorherigen Phase begleitet werden muss. Es soll individuell auf die jungen Menschen und ihre Situation eingegangen werden, so dass der Wechsel der Phasen unproblematisch ist und für den Teilnehmenden kein Hinderungsgrund bei der Teilnahme wird. Zusätzlich beinhaltet die Maßnahme verschiedene aufsuchende Hilfen, sowie sozialpädagogische und psycholgische Beratung. Es soll eine Anlaufstelle für die Zielgruppe bereitgestellt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
14.11.2025
Angebotsspanne
1.054.214 – 1.054.214 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).