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Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (I-SEK)
Bau & Service Oberursel Eigenbetrieb der Stadt Oberursel · Oberursel · Hessen · Kommunaler Auftraggeber
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Beratung & Dienstleistungen →Beschreibung
Zentrale Zielsetzung ist die Etablierung einer qualifizierten Projektsteuerung, die sowohl das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) in Abstimmung mit der Stadt erarbeitet und parallel dazu die Steuerung des Gesamtverfahrens sowie die Umsetzung der Einzelprojekte im Einklang mit den Zielen des ISEK in Abstimmung mit der Stadt beginnt. Der Bieter erarbeitet und setzt das ISEK in Abstimmung mit der Stadt um und schreibt dieses fort. Das Projekt-/ Fördergebietsmanagement bereitet alle Maßnahmen und Projekte inhaltlich und organisatorisch vor und begleitet deren Durchführung. Ziel ist es, eine aufeinander aufbauende Projekt- und Maßnahmenstruktur zu schaffen, die an den Schwerpunktthemen Rathausareal, barrierefreie Mobilität in der Fußgängerzone, qualitätsvolle Sanierung historischer Gebäude mit unterschiedlichen öffentlichen Nutzungen, Schaffung von Wohnraum und Potentiale des Urselbachs ausgerichtet ist und eine effiziente Lenkung der Fördermittel gewährleistet. Außerdem sollen auch andere Fördermöglichkeiten eruiert werden. Der Auftrag soll im Kern die folgenden Aufgaben bearbeiten: - Erstellung und Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts - Projekt- und Maßnahmenbetreuung - Projektfinanzierung (Prüfung weiterer Fördermittel) - Öffentlichkeitsarbeit - Information und Moderation - Controlling - Evaluation und Dokumentation
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gegenstand ist die Erarbeitung und Umsetzung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für die Stadt Oberursel mit umfassender Projektsteuerung, Maßnahmenbetreuung und Fördergebietsmanagement.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - Eigenerklärung zur Eignung oder Nachweis Präqualifikation - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt - Erklärung Bietergemeinschaft - Erklärung russ. Sanktionen - Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe von 1,0 Mio Euro für Personenschäden 1,0 Mio Euro für Sachschäden pro Schadensereignis. Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen. Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister, soweit Eintragungspflicht besteht. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen. Eigenerklärungen sind nach den vorgegebenen Formularen (siehe Auftragsunterlagen) bzgl. §§ 123 und 124 GWB mit dem Angebot abzugeben. Teilnahmeberechtigt sind: Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Städtebauarchitekt“, „Stadt- und Regionalplaner“, „Geograph“ oder einen vergleichbaren akademischen Titel zu tragen bzw. nach der nach der EG- Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 06.12.2011, zuletzt geändert am 29.03.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland in den o.g. Berufssparten tätig zu werden. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Vergabekammer Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstr. 1-3 64283 Darmstadt Deutschland Telefon: +49 6151/12-6603 Fax: +49 6151/12-5816 Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/öffentliches-auftragswesen/vergabekammer Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätesten bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von§160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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