AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLHUFL/documents) · Abgerufen am 11.08.2026 09:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0d3de00b-adf4-4a66-802f-dd6d6f292a84/

Klosterkammer Hannover: Beschaffung eines Forstschleppers

Notice-ID: 0d3de00b-adf4-4a66-802f-dd6d6f292a84 · Procedure-ID: 82ff3840-7057-4017-9d7e-453ddbfbb312

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Stammdaten

Auftraggeber
Allgemeiner Hannoverscher Klosterfonds, vertreten durch Klosterkammer Hannover, vertreten durch Klosterkammerforstbetrieb, Hannover
Veröffentlicht
12.07.2024
Frist (Submission)
19.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
16700000 — Landwirtschaftliche Maschinen
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Fortschleppers mit den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Mindestanforderungen. Das Vergabeverfahren zielt auf den Abschluss der Lieferung eines Forstschleppers gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung ab. Zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen hat der Bieter seinem Angebot zwingend ein Datenblatt des zu liefernden Fahrzeugs beizufügen. Die Bieter haben die Preise und die Liefertermine in Teil D (Angebotsschreiben) der Vergabe-unterlagen anzugeben. Der späteste mögliche Liefertermin ist der 28.02.2026.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2024
Ende
28.02.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
12 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).