AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.04.2026 22:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0d528cb6-ef3e-4389-97f0-c2bbaf2ea820/

Sachverständigentätigkeiten gemäß Paragraph 20 AtG im Rahmen der atomrechtliche und strahlenschutzrechtliche Aufsicht für das Helmholtz Zentrum Hereon, Bereitstellungshalle sowie HAKONA und der Sammelstelle SH

Notice-ID: 0d528cb6-ef3e-4389-97f0-c2bbaf2ea820 · Procedure-ID: 2bbf9937-9d80-453f-8281-e332baca847d

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Stammdaten

Auftraggeber
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Kiel
Veröffentlicht
01.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71319000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die atom- und strahlenschutzrechtliche Genehmigungs - und Aufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein benötigt für ihre Aufgaben fachkundige Unterstützung bei der atom- bzw. strahlenschutzrechtlichen Überwachung der Bereitstellungshalle (BSH), der Halle zur Komponentenuntersuchung (HAKONA) und der Sammelstelle am Standort des Helmholtz-Zentrum Hereon (Hereon). Die zu erbringenden Leistungen umfassen organisatorische, administrative und technische Aspekte, sowie Projektleitertätigkeiten.

Vertragslaufzeit

Beginn
09.05.2025
Ende
08.05.2031

Vergabe-Status

Auftragnehmer
TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
25.03.2025
Angebotsspanne
1 – 1 €

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).