AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.04.2026 13:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0d79c2ad-9ece-4dc0-bdee-c5308cb2faae/

Freianlagenplanung: Immanuel-Kant-Schule, Umsetzung des Schulentwicklungsplans inkl. bauliche Erweiterung - Teilabbruch und Neubau

Notice-ID: 0d79c2ad-9ece-4dc0-bdee-c5308cb2faae · Procedure-ID: 6dc935f5-85c1-4815-9bd1-813ddf6118f6

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Rüsselsheim am Main, Rüsselsheim am Main
Veröffentlicht
06.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Rüsselsheim erweitert und saniert die Immanuel-Kant-Schule. Ziel ist es, mit der Planung der baulichen Schulerweiterung an der Immanuel-Kant-Schule die dringend benötigten zusätzlichen Klassen- sowie Fachräume für die in den nächsten Jahren steigende Anzahl von Schüler*innen dauerhaft zu decken und die Umstellung auf eine 6-Zügigkeit gemäß Schulentwicklungsplan zu realisieren. Die Arbeiten werden bauabschnittsweise ausgeführt. Die durch die kompakte Lösung des Neubaus entstehende großzügige zusammenhängende Freifläche soll mit unterschiedlichen Bereichen wie bewegte Pause, Ruhebereiche, Sport und Grünflächen gestaltet werden.

Vertragslaufzeit

Periode
72 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidenten Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).