AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 14:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0d81d328-dfda-4df9-b14b-600bf8f5db68/

Energetische Sanierung Besucherbergwerk und Museum Kleinenbremen - Abbruch- und Rückbauarbeiten

Notice-ID: 0d81d328-dfda-4df9-b14b-600bf8f5db68 · Procedure-ID: 0d81d328-dfda-4df9-b14b-600bf8f5db68

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Minden-Lübbecke, Minden
Veröffentlicht
16.06.2026
Frist (Submission)
21.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45111100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Kreis Minden-Lübbecke wird das Besucherbergwerk und Museum Kleinenbremen (BBMK) umbauen und energetisch sanieren um das Objekt so auf einen aktuellen technischen Stand zu bringen. Das BBMK ist das einzig authentisch erhaltene Eisenerzbergwerk und -museum in der Region Westfalen. Die aufstehenden Gebäude des betreffenden Grundstückes sind in den Jahren 1935 bis 1938 erbaut worden.Seit 1988 dienen die Gebäude als Museum mit angeschlossener Werkstatt sowie Lager- und Ausstellungsflächen. Die Leistung dieser Ausschreibung umfasst sämtliche hierfür erforderlichen Arbeiten für das Gewerk Abbruch- und Rückbauarbeiten.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.09.2026
Ende
04.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).