Offenes Verfahren Frist abgelaufen Dienstleistungsauftrag Entsorgung & Recycling EU-Oberschwelle KMU-geeignet 10 Lose

Verwertung von Bioabfällen von den Wertstoffhöfen der enwi

Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR · Halberstadt · Sachsen-Anhalt

Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist die Wägung und Verwertung von Bioabfällen von allen Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet des Landkreises Harz. Für die zuvor genannten Wertstoffhöfe werden die Wägung und Verwertung von übernommenen Bioabfällen aus der Bevölkerung neu vergeben. Bei den zu verwertenden Bioabfällen handelt es sich unter anderem um: - Baum- und Strauchschnitt, Heckenschnitt, - Rasenschnitt, Laub und Stauden, - Biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Abfälle im Sinne von § 3 Abs. 7 KrWG (z. B. Obst und Gemüse). Eine Garantie hinsichtlich der konkreten Zusammensetzung der Bioabfälle kann von Seiten der enwi nicht gegeben werden. Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen dem Dokument B. Leistungsbeschreibung.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Entsorgung & Recycling

Verwertung von Bioabfällen (u.a.

Grünschnitt, Obst, Gemüse) von Wertstoffhöfen im Landkreis Harz. Die Leistung umfasst Wägung und Verwertung.

Weitere Eignungskriterien: Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für Dienstleistungen.

🔒

Vollständige KI-Analyse freischalten

Detaillierte Eignungseinschätzung und weitere Kriterien — sofort sichtbar.

Ab 29 €/Monat freischalten Jederzeit kündbar

Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Preiseinschätzung

Basierend auf 342 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 375.872 €
Median 837.824 €
Oberes Quartil 2.443.697 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 07.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

Ähnliche Ausschreibungen

📬

Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail

Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.

Oder personalisiertes Suchprofil einrichten →

Stammdaten
Angebotsfrist 07.08.2025 (abgelaufen)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Halberstadt, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 04.07.2025
CPV-Code 90500000
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Lose 10 (max. 10 pro Bieter)
Erfüllungsort Landkreis Harz
Laufzeit 01.01.2026 – 31.12.2027
Bindefrist (?) 3 Monate

Ø Bieter in der Branche 5.4

Historischer Durchschnitt aus 251.016 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 6.633 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -18%
KMU-Bieteranteil 49%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen-Anhalt
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)