AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.07.2026 05:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0d9c4ccc-fd34-4571-9172-ee1e8c3dec6e/

Beschaffung einer Drehleiter mit feuerwehrtechnischer Ausrüstung

Notice-ID: 0d9c4ccc-fd34-4571-9172-ee1e8c3dec6e · Procedure-ID: fcb7f357-18a5-4ebd-be50-d5a42fb2d54b

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Stammdaten

Auftraggeber
Hansestadt Lüneburg, Lüneburg
Veröffentlicht
15.08.2024
Frist (Submission)
03.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
750.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Lieferung einer funktionsfähigen Drehleiter mit feuerwehrtechnischer Ausrüstung

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1 - Lieferung eines Fahrgestells und eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für eine Drehleiter

Geschätzter Wert
700.000 €

Los 2 — Los 2 - Lieferung von feuerwehrtechnischer Ausrüstung für eine Drehleiter

Geschätzter Wert
50.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
24.09.2024
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
96 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).