AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D457336539) · Abgerufen am 03.08.2026 02:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0da694e4-0466-40b4-b65c-8cf17bb33882/

Lieferung von 2 Traktoren für die Fachbereiche 52 und 53 (2 Lose)

Notice-ID: 0da694e4-0466-40b4-b65c-8cf17bb33882 · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d457336539

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb für Küstenschutz (LKN.SH), Husum, Nordsee
Veröffentlicht
11.03.2025
Frist (Submission)
11.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
16700000 — Landwirtschaftliche Maschinen
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Lieferung von 2 Traktoren für die Fachbereiche 52 und 53 (2 Lose), siehe Leistungsverzeichnisse

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Lieferung eines Schleppers für den Fachbereich 52

Erfüllungsort
Husum, Nordsee

Los 2 — Lieferung eines Traktors mit Frontlader für den Fachbereich 53

Erfüllungsort
Meldorf (Holstein)

Vertragslaufzeit

Beginn
13.05.2025
Ende
12.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes S.-H., Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).