AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 05:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0dae703c-a357-4cba-a167-66f0cb5f7419/

Forschungsprojekt - DZSF - Machbarkeitsstudie Geofencing für Gleisbau- und Vegetationsarbeiter im Gleisumfeld

Notice-ID: 0dae703c-a357-4cba-a167-66f0cb5f7419 · Procedure-ID: 039b6b43-3a6d-478e-a958-964b15b5d6b7

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Stammdaten

Auftraggeber
Eisenbahn-Bundesamt, Bonn
Veröffentlicht
09.09.2025
Frist (Submission)
11.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bildung & Forschung
Geschätzter Wert
335.201 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Überprüfung der Machbarkeit und Anwendungsvoraussetzungen von Geofencing im Schienensektor. Im Projekt sollen die bestehenden Randbedingungen und Anforderungen an Geofencing im Gleisumfeld definiert sowie die bislang vorhandenen Systeme auf ihre Eignung hin bewertet werden. Dabei sollen auch ggf. vorhandene Entwicklungsdefizite identifiziert und die Kombination mit weiteren Systemen betrachtet werden. Die beantragten Teilleistungen umfassen eine Anforderungs- und Marktrecherche, Felduntersuchungen mit mindestens drei Geofencing-Systemen sowie eine Auswertung der Forschungsergebnisse und Ableitung von Handlungsempfehlungen.

Vertragslaufzeit

Periode
18 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).