AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHEM7N0/documents) · Abgerufen am 11.09.2026 02:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0dbe6ec1-d81f-4d94-9aa3-1885ad455d13/

Grundschule Perl-Rückbauarbeiten

Notice-ID: 0dbe6ec1-d81f-4d94-9aa3-1885ad455d13 · Procedure-ID: d638e764-8cc8-46e9-9cfa-9adabfebd7ed

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Perl, Perl
Veröffentlicht
28.08.2026
Frist (Submission)
28.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45110000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen des Bauvorhabens "Umbau und Erweiterung der Grundschule Perl zum freien und gebundenen Ganztag" werden auf dem Grundstück der Grundschule in zentraler Lage der Ortsgemeinde Perl mehrere bestehende Gebäude zurück gebaut. Die Rückbauarbeiten schaffen die Voraussetzungen für die anschließende Erweiterung der Grundschule sowie die Neugestaltung der Vorplätze. Die Bestandsgebäude sind überwiegend in Massivbauweise errichtet. Die Dachkonstruktionen bestehen teilweise aus Holzkonstruktionen mit unterschiedlichen Dacheindeckungen.

Vertragslaufzeit

Beginn
04.01.2027
Ende
09.04.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).