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Betriebswirtschaftliches Monitoring für die Hessischen Inklusionsbetriebe, LWV Hessen
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Zentrale Vergabestelle · Kassel · Hessen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 08.09.2026, 09:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Betriebswirtschaftliches Monitoring für die Hessischen Inklusionsbetriebe im Sinne der §§ 215 ff SGB IX für den LWV Hessen in Kassel
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist das betriebswirtschaftliche Monitoring für hessische Inklusionsbetriebe.
- Der Auftraggeber ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen) mit Sitz in Kassel.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung.
- Der CPV-Code 72221000 deutet auf Beratungsleistungen im Bereich Software hin, was die IT-Branche nahelegt.
Gesucht wird ein Dienstleister für das betriebswirtschaftliche Monitoring von hessischen Inklusionsbetrieben gemäß SGB IX.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 30 %
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Erfahrungen im sozialen Bereich 10 %Qualität
siehe LB Ziff. 4 und Tabelle "Einzelbewertungen der Angebote.xls"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 29 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 08.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.273 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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