Offenes Verfahren Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Gewerbe-Induktions-Herde und Gewerbe-Einbau-Backöfen für die BS Hotel-, Gaststätten- und Braugewerbe

Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 3 · München · Bayern

Beschreibung

Induktionsherde und Einbau-Backöfen für die BS Hotel-, Gaststätten- und Braugewerbe

KI-Eignungsanalyse

Diese Ausschreibung wird gerade von unserer KI analysiert. Die Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind in Kürze verfügbar.

Preiseinschätzung

Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 182.512 €
Median 241.727 €
Oberes Quartil 273.475 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

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    1 Veröffentlichung

    • Frist 19.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

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Stammdaten
Angebotsfrist 19.05.2026 (noch 31 Tage)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Standort München, Bayern
Veröffentlicht 13.04.2026
CPV-Code 39711400
Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel (Was ist das?)
Erfüllungsort München
Laufzeit 26.05.2026 – 26.06.2026
Bindefrist (?) 39 Tage

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 3.9

Historischer Durchschnitt aus 55.650 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -33%
KMU-Bieteranteil 59%

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 3. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)