AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.05.2026 11:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0e00029c-e576-4a5c-8d89-032df88870e8/

Geotechnischer Bericht mit Entsorgungskonzept

Notice-ID: 0e00029c-e576-4a5c-8d89-032df88870e8 · Procedure-ID: 72da7999-72d1-465d-9fa4-3a20501a100b

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland, Krefeld
Veröffentlicht
23.01.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt den Ersartneubau für das Bestandsbauwerk "Unterführung DB AG" (BW 5208 636), das im Verlauf der A59 zwischen dem Autobahndreieck Bonn-Nordost und der Anschlussstelle Bonn-Vilich liegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Erstellung eines Geotechnischen Berichts nach DIN 4020 vergeben. Weiterhin ist für die geplante Maßnahme ein Rückbau- / Verwertungs- und Entsorgungskonzept für die Abbruchmassen der Brücke sowie Ersaushub etc. zu erarbeiten. Darüber hinaus sind innerhalb des nördlich angrenzenden Autobahndreiecks Bonn-Nordost die Asphaltoberbauten der Strecken und Rampen zu untersuchen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.01.2024
Ende
31.12.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).