AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E65573837) · Abgerufen am 06.11.2026 07:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0e03bfa2-1e85-42a4-b699-f973eb358a4e/

Gebäudereinigung Stadt Bad Säckingen

Notice-ID: 0e03bfa2-1e85-42a4-b699-f973eb358a4e · Procedure-ID: 04d6552e-a4cc-479f-8f10-ebaffd5f286e

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Bad Säckingen, Bad Säckingen
Veröffentlicht
03.11.2026
Frist (Submission)
10.12.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Bad Säckingen schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung in einer Schule aus. — Die Stadt Bad Säckingen schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung in zwei Sporthallen aus. — Die Stadt Bad Säckingen schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung in zwei Schulen und einer Sporthalle aus. — Die Stadt Bad Säckingen schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung in einer Schule und einer Sporthalle aus. — Die Stadt Bad Säckingen schreibt die Glasreinigung in sechs Schulen und vier Sporthallen aus.

Lose

5 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
25.07.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
71 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).