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ExaTAPE JUPITER Tape Library für Gebäude 16.4

Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur- · Jülich · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    ExaTAPE JUPITER Tape Library für Gebäude 16.4
    gesch. 2.000.000 €
    🏆 pro-com DATENSYSTEME GmbH · Eislingen
Auftragnehmer (2)
  • pro-com DATENSYSTEME GmbH · Eislingen
  • pro-com DATENSYSTEME GmbH · Eislingen Mittleres Unternehmen
Zuschlagswert 2.000.000 €
Eingegangene Angebote 3
Zuschlagsdatum 11.11.2024

Beschreibung

The Public Procurer Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) intends to contract the acquisition, delivery, installation and hardware and software maintenance of a new high-capacity archival solution utilizing tape technology. The contracted solution will be installed in an existing Jülich Supercomputing Centre (JSC) datacenter. It is supposed to provide backup and archive functionality to the ExaSTORE storage system which is utilizing IBM Storage Scale. Both, ExaTAPE1 and ExaSTORE support Europes first exascale supercomputer JUPITER, and have to be integrated into an existing IBM Spectrum Protect setup used for JUST6 and the existing 3 tape libraries at JSC.

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📅 Laufzeit endet am 30.09.2026

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · ExaTAPE JUPITER Tape Library für Gebäude 16.4
  • Informationen des Angebots mit: Aufbau, Inhalt und Aussagefähigkeit des Angebots Dokumentation und Training Technisches Design der Lösung Gesamtanzahl nutzbarer Slots Eigenschaften der Bandlaufwerke Ausfallsicherheit und Verlässlichkeit der Lösung Zukunftsfähigkeit der Lösung Monitoring Zeitplan und Lieferkonzept Wartungskonzept Bewertung siehe Matrix 65 Pkt.
    Qualität

    Informationen des Angebots, Details siehe Vergabeunterlagen

  • Preisbewertung. Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben. Siehe Vergabeunterlagen. 25 %
    Preis

    Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben. Siehe Vergabeunterlagen.

  • Finale gelieferte Gesamtbandbreite Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben. Bandbreite in GB/s: maximale Bandbreite = 10 Punkte; pro 400MB/s weniger 1 Punkt Abzug. 10 Pkt.
    Qualität

    Finale gelieferte Gesamtbandbreite

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1 ExaTAPE JUPITER Tape Library für Gebäude 16.4
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 2.000.000 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 63 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (4) DC-Datacenter-Group GmbH · Heidelberg iT Management GmbH & Co. KG · pro-com DATENSYSTEME GmbH · pro-com DATENSYSTEME GmbH
    Zuschlagswert 285.635 €

    1 Veröffentlichung

    • 09.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
2.000.000 €
Zuschlagswert

Vergabenummer I10/42356285
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-
Standort Jülich, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 16.11.2024
CPV-Code 30211000
Büromaschinen und Computer (Was ist das?)
Angebote 3
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 3,5)
Erfüllungsort Jülich
Laufzeit 5 Jahre
01.01.2025 – 30.09.2026
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Auftragnehmer (2) (?)
  • pro-com DATENSYSTEME GmbH
  • pro-com DATENSYSTEME GmbH Mittleres Unternehmen
Vertrag 11.11.2024

Ø Bieter in der Branche 3.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 50.992 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.999 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 28 Tage
Schätzwert-Abweichung -7%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

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