AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 08:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0e229103-6f25-4ef4-8a72-389f0e7b98c3/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ersatzteilen für Dräger Technik der Kreisfeuerwehrzentrale

Notice-ID: 0e229103-6f25-4ef4-8a72-389f0e7b98c3 · Procedure-ID: 682b01fd-a132-4140-a63e-313443004dfb

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Stammdaten

Auftraggeber
Ennepe-Ruhr-Kreis, Schwelm
Veröffentlicht
31.01.2024
Frist (Submission)
04.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
open
CPV-Code
35111000
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
32014L0024

Beschreibung

Der Ennepe-Ruhr-Kreis (Auftraggeber) beabsichtigt die Beschaffung von Ersatzteilen für Dräger Technik der Kreisfeuerwehrzentrale in Form eines Rahmenvertrages. Es wird beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren ab Zuschlag zu beginnen. Die Feuerwehren im Ennepe-Ruhr-Kreis nutzen in den Bereichen Atemschutz, Chemikalienschutz und Messtechnik ausschließlich Geräte der Firma Dräger. Damit im Einsatzfall bzw. für die Ausbildung (einheitliche Bedienung) die Feuerwehren mit gleichen Geräten arbeiten können, hält die Kreisfeuerwehrzentrale nur Geräte der Firma Dräger vor. Die Verpflichtung einer Mindestabnahmemenge besteht nicht.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
32 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).