AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 08:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0e503b2f-9299-4c7e-9bee-4e2b9ee173fa/

Textile Vollversorgung medbo Wöllershof/Weiden

Notice-ID: 0e503b2f-9299-4c7e-9bee-4e2b9ee173fa · Procedure-ID: f6dfbc64-a32a-49c9-b550-3c20e25fe94a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
medbo - KU, Regensburg
Veröffentlicht
22.01.2026
Frist (Submission)
16.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98311000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte textile Vollversorgung mit vom Auftragnehmer gestellten Stationswäsche, Berufskleidung, Wischtextilien, Sauberlaufmatten und Maschinenputztüchern sowie die Textilpflege und den Transport von Bewohnerwäsche und Auftraggeber eigener Wäsche der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zu erbringenden Leistungen leistungs-, fach- und fristgerecht gemäß den Bedingungen dieses Vertrages auszuführen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Fachbereich der Wäscheversorgung und berät diesen im Rahmen seiner Möglichkeiten. Eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit wird vorausgesetzt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
33 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren abgebrochen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).