AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.07.2026 17:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0e54876f-cce0-43db-9a6d-8b4c96981ec2/

Postdienstleistung

Notice-ID: 0e54876f-cce0-43db-9a6d-8b4c96981ec2 · Procedure-ID: 643205ee-1054-4ece-b818-44986beebe71

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Stammdaten

Auftraggeber
Jobcenter Mayen-Koblenz, Mayen
Veröffentlicht
29.05.2026
Frist (Submission)
06.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64100000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
400.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz schreibt nicht nur den Versand von Briefsendungen inkl. Einschreiben und Postzustellungsaufträgen, den Versand von Paketen und Expresssendungen aus, sondern auch eine sichere, datenschutzkonforme elektronische Übermittlung der Briefe und der damit verbundenen Dienstleistung des Druckens, Kuvertierens und Frankierens. Allerdings muss die Verteilung der internen Hauspost zwischen den Geschäftsstellen sowie der Abholung und Auslieferung nicht elektronisch zu übermittelnder Poststücke gewährleistet sein.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
86 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).