AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/0e69a4c2-3c3c-4915-b481-2664ffb23d09) · Abgerufen am 22.09.2026 20:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0e69a4c2-3c3c-4915-b481-2664ffb23d09/

Liefer- und Dienstleistungen im Bereich OP-Instrumente

Notice-ID: 0e69a4c2-3c3c-4915-b481-2664ffb23d09 · Procedure-ID: 57fe2650-ed17-4ccf-9e48-83d3b5f3170e

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Dahme-Spreewald GmbH, Königs Wusterhausen
Veröffentlicht
18.12.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33162200 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
700.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Eine umfassende interne Analyse des Instrumentenbestands der Grundsiebe sowie der Nachlegereserven an den Klinikstandorten zeigte Optimierungspotenziale in Qualität, Quantität und Organisation. Insbesondere bei der Nachlegereserve bestehen Defizite aufgrund fehlender Standardisierung und ineffizienter Sieb-Strukturen. Vor dem Hintergrund des umfassenden Restrukturierungsergebnisses erfolgt eine teilweise Optimierung des vorhandenen Instrumenten- und Containerbestandes sowie eine Ergänzung um Artikel des gleichen Herstellers.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
18.12.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 28.12.2025 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).