AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 23:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0e7402e6-809d-4e05-a0b4-1f1dae7fc258/

25E103027 - Landesbibliothek Oldenburg - Erweiterungsbau für Magazinflächen und Werkstätten - Objektplanung

Notice-ID: 0e7402e6-809d-4e05-a0b4-1f1dae7fc258 · Procedure-ID: 44046849-855e-4080-80c8-43d5a78a93ea

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Bad Iburg
Veröffentlicht
20.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.222.232 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Hochbaumaßnahmen des Landes Landesbibliothek Oldenburg Erweiterungsbau für Magazinflächen und Werkstätten in Oldenburg VgV - Offenes Verfahren Vergabe von Planungsleistungen, Objektplanung für Gebäude (Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021), Leistungsphase 4-8 Ergebnisse der Leistungsphase 3 (HU-Bau inklusive Kostenberechnung) liegen vor und müssen zur weiteren Bearbeitung übernommen werden. Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen

Vertragslaufzeit

Periode
30 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
20.10.2025
Zuschlagsentscheidung
20.10.2025
Angebotsspanne
1.222.232 – 1.222.232 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).