AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNX5FDA/documents) · Abgerufen am 07.08.2026 16:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0e85fcec-1617-4492-b210-af2f19eabb67/

Neubau Schwimmhalle Alzey | Energieberatung

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Alzey, Alzey
Veröffentlicht
16.04.2025
Frist (Submission)
23.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71310000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Alzey wurde 2024 mit dem Projekt "Ersatzneubau Schwimmhalle und des Funktionsgebäudes des Freibads Alzey" in das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK), aufgenommen. Anlass für die Bewerbung war das marode Lehrschwimmbecken an der Albert-Schweitzer-Grundschule in der Donnersbergstraße 30 in Alzey, welches seit Jahren geschlossen ist und gravierende Baumängel aufweist. Die Fördermaßnahme umfasst den Abbruch und den Ersatzneubau des Funktionsgebäudes am Freibad (Wartbergbad), inklusive eines Neubaus der Schwimmhalle mit Lehrschwimmbecken. Der Neubau rückt an die Stelle des jetzigen Hauptgebäudes des Freibades (Wartbergbad). Somit ist die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück bereits vorgegeben. In der Ausrichtung und Anordnung der Grundrisse besteht jedoch ein großer Spielraum, der gemeinsam mit den Planenden entwickelt wird.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).