AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
KreisAbfallVerwertungsGesellschaft mbH Minden-Lübbecke - Verwertung von Siebresten aus der Kompostierung
Stammdaten
- Auftraggeber
- KreisAbfallVerwertungsGesellschaft mbH Minden-Lübbecke, Hille
- Veröffentlicht
- 25.07.2025
- Frist (Submission)
- 25.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Für Los 1 sind 2.500 t/a aus dem Material der ersten Siebung (Siebüberlauf > 12 mm) am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. — Für Los 2 sind 2.500 t/a aus dem Material der ersten Siebung (Siebüberlauf > 12 mm) am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. — Für Los 3 sind 2.000 t/a aus dem Material der zweiten Siebung (Siebüberlauf > 12 mm und < 40 mm) am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. — Für Los 4 sind 2.000 t/a aus dem Material der zweiten Siebung (Siebüberlauf > 12 mm und < 40 mm) am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. — Für Los 5 sind 2.200 t/a aus dem Material der ersten Siebung (Siebüberlauf > 12 mm) am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. — Für Los 6 sind 2.200 t/a aus dem Material der zweiten Siebung (Siebüberlauf > 12 mm und < 40 mm) am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Lose
6 Lose (max. 6 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 51 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.08.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.