AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/0e8c56dd-5b77-4ceb-83f0-97c6f84b35b7) · Abgerufen am 28.09.2026 00:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0e8c56dd-5b77-4ceb-83f0-97c6f84b35b7/

Brandschutz-, Schnelllauftore und NA-Türen - Sanierung Zentralküche

Notice-ID: 0e8c56dd-5b77-4ceb-83f0-97c6f84b35b7 · Procedure-ID: 00b5d5a3-6274-4beb-ac5f-582df4e15edd

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Düsseldorf, Düsseldorf
Veröffentlicht
16.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421148 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Zentralküche im Universitätsklinikum Düsseldorf wird komplett umgebaut und saniert. In diesem Zusammenhang wird ein zukunftsorientiertes Speisenverteilsystem für die Patientenverpflegung implementiert. Es erfolgt eine Umstellung auf das Cook & Chill Verfahren, unter Verwendung selbst hergestellter Produkte. Es ist eine Neuaufteilung der Raumstruktur vorgesehen, einschl. einer Modernisierung der Bausubstanz und im Besonderen die Erneuerung der Betriebstechnischen Ausstattung. Die Ausführung der Gesamtleistungen erfolgt in 3 oberirdischen und 2 unterirdischen Geschossen.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.11.2025
Ende
25.09.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Bedarf hat sich geändert

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).