AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E26641992) · Abgerufen am 04.10.2026 17:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0e94c33a-ecfe-4efb-9a62-f6960bd0d087/

KRH25_Erneuerung Knotenpunkt Oelmühlenstraße Teutoburger Straße

Notice-ID: 0e94c33a-ecfe-4efb-9a62-f6960bd0d087 · Procedure-ID: eba8ffb9-8778-4693-b802-28e179e1c73d

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Stammdaten

Auftraggeber
moBiel GmbH, Bielefeld
Veröffentlicht
22.03.2025
Frist (Submission)
22.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45234116 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Am Knotenpunkt Oelmühlenstraße/Teutoburger Straße wird die Gleisanlage der Straßenbahnlinie 4 ca. 35 m je Fahrtrichtung erneuert. Im Baubereich sollen im Wesentlichen folgende Arbeiten durch den AN durchgeführt werden:  Aufbruch der vorhandenen Gleise  Aufbruch der Oberflächenbefestigung im Bereich der Gleissanierung, innerhalb der Baugrenzen  Massenaushub bis Unterbausohle  Erforderlichenfalls Durchführung vom Bodenaustausch  Herstellen von Planumsflächen und Einbringen der einzelnen Tragschichten  Lieferung von Rillenschienen und Zweiblockschwellen  Neubau vom Straßenbahngleis System Rheda City  Lieferung von Entwässerungs- und Stromkästen einschl. Herstellung der Anschlüsse und Einbau von Rückleiterkabeln  Anpassung der Oberflächenbefestigungen im Bereich der Gleissanierung  Planung und Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen  Durchführung sämtlicher Vermessungsleistungen für die Baudurchführung und die  Bestandsvermessung und Bestandsplanerstellung (nur Gleisanlage

Vertragslaufzeit

Beginn
19.07.2025
Ende
09.08.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster , Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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