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Schülerspezialverkehr Steinzeugschule
Stadt Frechen · Frechen · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Der Schülerspezialverkehr beinhaltet die Transferfahrten von und zur Grundschule Steinzeugschule. Leistungsort: Stadtgebiet Frechen Ausführungsdatum: 02.09.2026 - 16.07.2027
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird der Schülerspezialverkehr für die Steinzeugschule in Frechen.
- Die Leistungserbringung ist für den Zeitraum vom 02.09.2026 bis 16.07.2027 vorgesehen.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Dienstleistungen im Stadtgebiet Frechen.
- Der CPV-Code 60000000 deutet auf Transportdienstleistungen hin.
Die Stadt Frechen sucht einen Dienstleister für den Schülerspezialverkehr zur Steinzeugschule.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Schülerspezialverkehr beinhaltet die Transferfahrten von und zur Grundschule Steinzeugschule“
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Voraussetzungen für die zum Einsatz kommenden Busse (1) Es dürfen nur konzessionierte Busse im Schulverkehr eingesetzt werden, d.h., es dürfen nur Busse eingesetzt werden, die eine gültige Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und nach § 49 Personenbeförderungsgesetz besitzen. Der Busunternehmer ist verpflichtet, die Stadt sofort zu unterrichten, wenn die vorgenannte Genehmigung nicht mehr besteht bzw. verlängert wird. (2) Die zur Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen stets im verkehrs- und betriebssicheren Zustand sein. Der Stadt Frechen ist regelmäßig nachzuweisen, dass die Schulbusse einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. (3) Es ist einmal jährlich nachzuweisen, dass die Fahrer der Schulbusse im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Sinne des § 15 Straßenverkehrszulassungsordnung) sind. (4) Auf die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 34a Abs. 2-4 und § 35a Abs.2-5 Straßenverkehrszulassungsordnung in der vom 15.11.1974 geltenden Fassung (Bundesgesetzblatt I S. 3195 bis III 9232 - 1) wird besonders hingewiesen. Ebenso ist der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden, des Bundesministers für Verkehr; Bau?und Wohnungswesen vom 14.07.2005, AZ.: S 33/S 37/S 02/36.38.02, strikt einzuhalten (siehe Anlage). (5) Der Unternehmer trägt dafür Sorge, dass die Fahrer der Busse durch ihre Fahrweise und ihr gesamtes Verhalten den besonderen Erfordernissen des Transportes von Kindern und der Fürsorge diesen gegenüber Rechnung tragen. Das Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern bei der Beförderung von Schülern des Bundesministers für Verkehr vom 03.05.1996 (StV 13/StV 17/36.38.02) ist besonders zu beachten (siehe Anlage). (6) Die Fahrer der Schulbusse haben das Ein- und Aussteigen zu beaufsichtigen. Sofern Haltestellen festgelegt sind, sind nur diese anzufahren. (7) Die Busse sind weiterhin mit sichtbaren Schildern (an Front - und Fondwand und an beiden Seiten) zu kennzeichnen, welche die in Leuchtfarbe aufgeführte Anschrift "Schulbus" tragen. (8) Bei Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen vom Busunternehmen nachzuweisen: a) Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und § 49 Personenbeförderungsgesetz b) Bericht der letzten Hauptuntersuchung des TÜV für jeden eingesetzten Bus c) Führerscheine, Personenbeförderungsscheine d) 3 Nachweise über die Durchführung des Schülerverkehrs in den letzten 4 abgeschlossenen Kalenderjahren; dazu zählen Schulbuslinien (auch im ÖPNV), Transferfahrten zu anderen Unterrichtsorten oder Fahrten im Schülerspezialverkehr
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bieter muss 3 ausgewählte Referenzleistungen aus den letzten 4 abgeschlossenen Kalenderjahren über vergleichbare Auftragsleistungen benennen. (3 x Vordruck) Es sind zwingend die beiliegenden Vordrucke auszufüllen! Die Wertung erfolgt ausschließlich an Hand der 3 Referenzen auf den Vordrucken! Vergleichbar sind die Leistungen der Referenzprojekte, wenn die beauftragte Leistung Fahrten für den Schülerverkehr betrifft.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- 20.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 19.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- Frist 19.05.2026 Austausch Leistungsverzeichnisses
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 426 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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