Ausgeschrieben werden die Jahresabschlussprüfungen für das kaufmännische Rechnungswesen für das Museum insgesamt.
Weiterhin muss geprüft werden, ob die Zuwendungsmittel der institutionellen Förderung satzungsgemäß, im Sinne der Allg. Bewirtschaftungsgrundsätze, der ANBEST-I und anderer besonderer Nebenbestimmungen verwendet worden sind.
Darüber hinaus sind ggf. Sonderfinanzierungen oder Sondertatbestände, die von den Zuwendungsgebern der institutionellen Förderung vorgegeben werden, zu prüfen.
Weiterhin ist eine Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), der Überleitungsrechnung vom Jahresabschluss zur Einnahmen-/ Ausgabenrechnung und der Programmbudgetabrechnung sowie zum Lagebericht und der angewandten IT-Verfahren unter Beachtung des IDW PS 330 vorzusehen.
Eine Prüfung der Anwendung der DFG Leitlinie zur Verwendung von Programmpauschalen ist ebenfalls vorzunehmen. Leistungszeitraum, vorbehaltlich der jährlichen Zustimmung des Landesrechnungshofes: 2026 - 2029