AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 23:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0eb5cd6e-d33b-4ce7-b17c-674172dd857c/

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein

Notice-ID: 0eb5cd6e-d33b-4ce7-b17c-674172dd857c · Procedure-ID: 87a01d95-349f-43a1-8409-573419f40eee

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Stammdaten

Auftraggeber
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Kiel
Veröffentlicht
08.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09300000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rahmen-Maximum
1 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für Liegenschaften und Anlagen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein als Vollstromversorgung. Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wurde und der nicht bereits nach den Regelungen des EEG oder des KWKG oder sonstiger Regelungen gefördert wurde / wird. Ökostrom im Sinne dieser Ausschreibung ist Strom, der auf ökologisch vertretbare Weise aus Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie erzeugt wird. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Jahr 2026: 6.677 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 213,9 GWh. Im Jahr 2027: 6.878 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 215,4 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Toleranzband: Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110% von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber). Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10% kann eine Preisanpassung erfolgen. Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. zu den Konditionen des Angebotes beträgt 150% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge). Hinweis: Diese „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Pro Los wird ein Rahmenvertrag mit einem Anbieter geschlossen. Es erfolgt keine Los- oder Zuschlagslimitierung.

Lose

10 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Stadtwerke Flensburg GmbH
Vertragsabschluss
06.10.2025
Angebotsspanne
1 – 1 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).