AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/0ec26b5b-f8b2-49cb-89ee-003b1e03ed0e) · Abgerufen am 04.10.2026 19:36 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0ec26b5b-f8b2-49cb-89ee-003b1e03ed0e/

Kaufbedarf EU 2500261-250000.510.4:D9448 MATERIAL UMRÜSTSATZ HEIZUNG für PzH 2000

Notice-ID: 0ec26b5b-f8b2-49cb-89ee-003b1e03ed0e · Procedure-ID: 640b541d-7648-4e69-9198-7cc69da677dc

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Stammdaten

Auftraggeber
HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, Bonn
Veröffentlicht
16.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
35400000 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Geschätzter Wert
803.030 €
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Es wird ein einmaliger Kauf von 40 Stk. des Ersatzteils "2500261-250000.510.4:D9448 Material Umrüstsatz Heizung" für die PzH 2000 ausgeschrieben. Es handelt sich um 2 einzelne Lose. Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose. Der Auftraggeber behält sich vor Aufträge über ein oder mehrere Lose zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor den Zuschlag auf Erstangebote (Indikative Angebote) zu erteilen. Gesamtmenge bzw. - umfang Versorgungsnummer, Versorgungsartikelbezeichnung, Vorhaben, Ausschreibungsmenge gesamt: siehe Teilnahmeunterlagen -> Sonstiges -> "Beschreibung_Lose

Lose

2 Lose.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Rheinmetall Landsysteme GmbH
Vertragsabschluss
07.08.2026
Angebotsspanne
738.084 – 738.084 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).