AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 08:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0ecba0a1-1367-4a0f-9dfe-ed2d5168440b/

Pförtnerdienstleistung im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 64 in 24105 Kiel

Notice-ID: 0ecba0a1-1367-4a0f-9dfe-ed2d5168440b · Procedure-ID: 93275a2a-3923-470d-a483-ab31eba91c46

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Kiel
Veröffentlicht
09.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79992000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Empfangs- und Pförtnerdienstleistung für das Dienstgebäude des Finanzministeriums im Düsternbrooker Weg 64 in 24105 Kiel. Der Empfang und die Pförtnerdienstleistung im Dienstgebäude des Finanzministeriums im Düsternbrooker Weg 64 in 24105 Kiel sollen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 7:30 Uhr bis 20:00 Uhr durchgehend mit einer Person besetzt werden. Bei Sonderveranstaltungen kann eine Arbeitszeit über 20:00 Uhr hinaus vereinbart werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2029

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Wilms GmbH
Vertragsabschluss
08.12.2025
Angebotsspanne
195.824 – 275.154 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).