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LGS - Maritime Erlebniswelt Papenburg
LGS gGmbH · Papenburg · Niedersachsen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLGS - Maritime Erlebniswelt Papenburg🏆 Papenburg Marketing GmbH · Papenburg
- Papenburg Marketing GmbH · Papenburg
Beschreibung
Die Maritime Erlebniswelt (MEW) mit Touristinfo (TI) wurde im Mai 2022 als interaktives Museum zur Stadt- und Schiffbaugeschichte in Papenburg eröffnet. Bisher erfolgten Betrieb, Marketing und Vertrieb über die LGS gGmbH, eine Tochtergesellschaft der Stadt Papenburg, mit eigenem bei der LGS gGmbH fest beschäftigten Personal. Zukünftig soll ein spezialisierter Drittanbieter diese Aufgaben übernehmen, um die touristische Entwicklung gezielt voranzutreiben. Zu diesem Zweck werden dem Drittanbieter die Räumlichkeiten für den Betrieb von MEW und TI im Wege eines Pachtvertrages zur Verfügung gestellt. Das bei der LGS gGmbH fest angestellte und ausschließlich mit der Aufrechterhaltung des Betriebs von MEW und TI sowie dem Marketing und dem Vertrieb beschäftigte Personal muss vom Drittanbieter im Wege eines Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB übernommen werden. Der Drittanbieter erhält für seine Betreiberleistungen und die Marketing- und Vertriebsaktivitäten eine Kostenerstattung, eine Gewinnerzielung ist ausgeschlossen.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2038
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Herangehensweise an den Vertrieb 40 %Qualität
siehe Vergabeunterlage A03 Zuschlagsmatrix
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 45 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Papenburg Marketing GmbHZuschlagswert 1.716.000 €1 Veröffentlichung
- 23.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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