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Erneuerung EÜ Bogenstraße
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Die EÜ Bogenstraße besteht aktuell aus einer Gewölbebrücke. Diese soll vollständig abgerissen und durch einen Halbrahmen, welcher unter Hilfsbrücken hergestellt wird, ersetzt werden inkl. aller dafür notwendigen Leistungen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
Ergänzung der Anlage 2.23 aufgrund des Gesetzes zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes – Bundestariftreuegesetz (BTTG) vom 27. April 2026 (BGBl. I Nr. 116 Hierdurch werden geringfügige Anpassungen der Vergabeunterlagen notwendig; Dies betrifft die Anlagen 0.4 und 2.0; Zur besseren Kenntlichmachung tragen die betreffenden Unterlagen den Zusatz „Korr.-1“ im Dateinamen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist der Abriss und Neubau einer Brücke (EÜ Bogenstraße) in Fürthen.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung mit dem CPV-Code 45221112.
- Die Herstellung des Halbrahmens erfolgt unter Hilfsbrücken, was besondere bautechnische Anforderungen impliziert.
- Erforderliche Nachweise zur Eignung werden im Rahmen des Vergabeverfahrens geprüft.
Die Ausschreibung betrifft den vollständigen Abriss einer bestehenden Gewölbebrücke und den Neubau eines Halbrahmens inklusive aller notwendigen Nebenleistungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (s. unter "5.1.16- Informationen über die Überprüfungsfristen" dieser Bekanntmachung). Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Sopfern dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426. Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG (PQ DB) erforderlich sein kann, falls dies unter „5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe“ oder unter "5.1.6 Allgemeine Informationen" dieser Bekanntmachung ausdrücklich erwähnt ist. Die weiteren Informationen zur PQ DB können dort entnommen werden. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5v. H. der Auftragssumme sowie Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme. Es ist beabsichtigt, die in den beiliegenden Vergabeunterlagen bezeichneten Leistungen zu vergeben.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Sicherheit & Versorgung
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Versorgungssicherheit
Die Eignungskriterien müssen nicht ausschließlich auf das angegebene Kriterium zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen oder die Vorlage einer gültigen Präqualifikationsurkunde der DB AG, ausgestellt an den jeweiligen Bieter. Beschreibung: Ein Verweis auf frühere Bewerbungen oder dem Vorhandensein einer Präqualifikation durch Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQVOB wird nicht akzeptiert. Auflistung nach u. g. Reihenfolge. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt; Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Lediglich die Vorlage einer gültigen Präqualifikationsurkunde der DB AG, ausgestellt an den jeweiligen Bieter gilt, ersatzweise als Nachweis der genannten Kriterien zur Eignung der Berufsausübung. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags: - A01 - Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben. - A02 - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. Sollten Nachforderungen von einzelnen Erklärungen / Nachweisen erforderlich sein, sind diese Anforderungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb von6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.6 und 5.1.12 dieser Bekanntmachung zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
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Versorgungssicherheit
Die Eignungskriterien müssen nicht ausschließlich auf das angegebene Kriterium zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen / Nachweise sind zwingend vorzulegen. Beschreibung: Ein Verweis auf frühere Bewerbungen oder dem Vorhandensein einer Präqualifikation durch Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQVOB wird nicht akzeptiert. Auflistung nach u. g. Reihenfolge. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt; Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Lediglich die Vorlage einer gültigen Präqualifikationsurkunde der DB AG, ausgestellt an den jeweiligen Bieter, gilt bei den Erklärungen / Nachweisen zu A15, A16 und A18 ersatzweise als Nachweis der genannten Kriterien zur Eignung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags: - Beschäftigte Arbeitskräfte: - A15 - Erklärung des Bewerbers/ Bieters über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen. - Technische Ausrüstung: - A16 - Erklärung des Bewerbers/ Bieters über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehen den technischen Ausrüstung. Diese muss dahingehend geeignet sein, die Leistung in ausreichender Qualität im vorgegebenen Zeitraum durchführen und abschließen zu können. - A17 - entfällt - Vergleichbare Leistungen: - A18 - Erklärung des Bewerbers/ Bieters über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste - mind. 3 Referenzprojekte). - A19 - entfällt. - A20 - entfällt - A21 - Präqualifikationsnachweise der Deutschen Bahn AG bzw. Eignungsnachweise gemäß„5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe“ oder "5.1.6 Allgemeine Informationen" dieser Bekanntmachung. Sollten Nachforderungen von einzelnen Erklärungen/Nachweisen erforderlich sein, sind diese Anforderungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.6 und 5.1.12 dieser Bekanntmachung zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
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Versorgungssicherheit
Die Eignungskriterien müssen nicht ausschließlich auf das angegebene Kriterium zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen / Nachweise sind zwingend vorzulegen. Beschreibung: Ein Verweis auf frühere Bewerbungen oder der Nachweis durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQVOB wird nicht akzeptiert. Auflistung nach u. g. Reihenfolge. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags: - A03 - Erklärung des Bewerbers/Bieters über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt B - Pkt. 3) und ob und in wie weit der Bieter mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) verbunden(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bewerbers und Organen des Ingenieurbüros) ist oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.(gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 1) - A04 - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.(gemäß Anlage 1.00- Abschnitt A - Pkt. 3.1 und 3.2) - A05 - Erklärung des Bewerbers/Bieters über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3GWB). (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 3.1 und 3.2) - A06 - Erklärung des Bewerbers/Bieters zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention(gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 3.5) und zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos. (gemäß Anlage 1.00 -Abschnitt A - Pkt. 3.8) (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 3.5) - A07 - Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass bei der Ausführung eines früheren Auftragsbei der Deutsche Bahn AG odereinem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 3.6) - A08 - Erklärung des Bewerbers/Bieters über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister sowie ob und inwieweit Verfahren anhängig sind/waren, die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen können. (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt.3.4) - A09 - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahrender Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. (gemäß Anlage1.00 - Abschnitt A - Pkt. 3.7) - A10 - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner(https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674)oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-complianceinitiative/)oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 2) - A11 - Erklärungen des Bewerbers / Bieters zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,Pflege-, Unfall-,und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzoder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften sowie der Verpflichtung zur Einhaltung der Regelungen zum Bundestariftreuegesetz (BTTG). - A12 - Erklärung des Bewerbers /Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. - A13 - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass der Bewerber/Bieter stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.(gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 3.3) - A14 - entfällt Siehe hierzu auch die Angebotserklärung zum Bauvertrag gemäß Anlage 1.00 der Vergabeunterlagen. Sollten Nachforderungen von einzelnen Erklärungen/Nachweisen erforderlich sein, sind diese Anforderungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.6 und 5.1.12 dieser Bekanntmachung zwingend deine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Sicherheit & Versorgung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 29.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
- Frist 29.06.2026 Ergänzung der Anlage 2.23 aufgrund des Gesetzes zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes – Bundestariftreuegesetz (BTTG) vom 27. April 2026 (BGBl. I Nr. 116 Hierdurch werden geringfügige Anpassungen der Vergabeunterlagen notwendig; Dies betrifft die Anlagen 0.4 und 2.0; Zur besseren Kenntlichmachung tragen die betreffenden Unterlagen den Zusatz „Korr.-1“ im Dateinamen. aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 2.731 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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