AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 01:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0ef158ef-e84b-417a-9cda-e21c52be40b3/

KWM / Estrich- und Bodenbelagsarbeiten St. Marien-Krankenhaus Ahaus, Umbau und Erweiterung 2. BA

Notice-ID: 0ef158ef-e84b-417a-9cda-e21c52be40b3 · Procedure-ID: 58431437-70ae-4627-a546-576d1fd6d7e9

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Westmünsterland GmbH, Ahaus
Veröffentlicht
16.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262320 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die Ausschreibung umfasst Estrich- und Bodenbelagsarbeiten im 2. Bauabschnitt für den Umbau und die Erweiterung am St. Marien-Krankenhaus in Ahaus. Betroffen von den Baumaßnahmen sind folgende Unter-abschnitte im Bauteil 900 auf dem Klinikgelände: - 5.1 Technikzentrale: Bauteil 900 Neubau im KG - 5.2 Labor / Kapelle / Soziale Dienste: Bauteil 900 Neubau im SG / Bauteil 500 Umbau im SG - 5.3.1 Elektive Aufnahme: Bauteil 900 Neubau im EG - 5.4.1 Endoskopie: Bauteil 900 Neubau im 1. OG - 5.6 Klinischer Arztdienst: Bauteil 900 Neubau im 2. OG Die Baustelle liegt im Stadtbereich von 48683 Ahaus, Wüllener Straße 101. Die Bauarbeiten müssen im laufenden Klinikbetrieb durchgeführt werden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
14.08.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).