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Beschaffung von Abfallselbstpressen
Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR · Mainz · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeschaffung von Abfallsammelbehälter in drei Losen LOS 1: Lieferung von zwei (2) Abfallselbstpressen für Absetzkipper mit einem Volumen von je 12 m³🏆 Husmann Umwelt-Technik GmbH · Dörpen
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Los 2 VergebenBeschaffung von Abfallsammelbehälter in drei Losen LOS 2: Lieferung von drei (3) Abfallselbstpressen für Abrollkipper mit einem Volumen von je 20 m³🏆 Husmann Umwelt-Technik GmbH · Dörpen
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Los 3 VergebenBeschaffung von Abfallsammelbehälter in drei Losen LOS 3: Lieferung einer Abfallselbstpresse mit einem Volumen von 20 m³ für Abrollkipper mit einer angebauten Hub- Kippschaufel🏆 Husmann Umwelt-Technik GmbH · Dörpen
- Husmann Umwelt-Technik GmbH · Dörpen
Beschreibung
Lieferung von Abfallselbstpressen in drei Losen LOS 1: Lieferung von zwei (2) Abfallselbstpressen für Absetzkipper mit einem Volumen von je 12 m³ LOS 2: Lieferung von drei (3) Abfallselbstpressen für Abrollkipper mit einem Volumen von je 20 m³ LOS 3: Lieferung einer Abfallselbstpresse mit einem Volumen von 20 m³ für Abrollkipper mit einer angebauten Hub- Kippschaufel
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die bei den Bewertungskriterien erzielten Gesamtleistungspunkte werden durch den Angebotspreis dividiert. Das so erhaltene Verhältnis bildet die entscheidende Kennzahl, die als Zuschlagskriterium bei der Vergabeentscheidung zugrunde gelegt wird. Formel zur Ermittlung der Kennzahl = Leistungspunkte/Preis 1 Pkt.Preis
Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die bei den Bewertungskriterien erzielten Gesamtleistungspunkte werden durch den Angebotspreis dividiert. Das so erhaltene Verhältnis bildet die entscheidende Kennzahl, die als Zuschlagskriterium bei der Vergabeentscheidung zugrunde gelegt wird. Formel zur Ermittlung der Kennzahl = Leistungspunkte/Preis Details: siehe Vergabeunterlagen
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Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die bei den Bewertungskriterien erzielten Gesamtleistungspunkte werden durch den Angebotspreis dividiert. Das so erhaltene Verhältnis bildet die entscheidende Kennzahl, die als Zuschlagskriterium bei der Vergabeentscheidung zugrunde gelegt wird. Formel zur Ermittlung der Kennzahl = Leistungspunkte/Preis 1 Pkt.Qualität
Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die bei den Bewertungskriterien erzielten Gesamtleistungspunkte werden durch den Angebotspreis dividiert. Das so erhaltene Verhältnis bildet die entscheidende Kennzahl, die als Zuschlagskriterium bei der Vergabeentscheidung zugrunde gelegt wird. Formel zur Ermittlung der Kennzahl = Leistungspunkte/Preis Details: siehe Vergabeunterlagen
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Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die bei den Bewertungskriterien erzielten Gesamtleistungspunkte werden durch den Angebotspreis dividiert. Das so erhaltene Verhältnis bildet die entscheidende Kennzahl, die als Zuschlagskriterium bei der Vergabeentscheidung zugrunde gelegt wird. Formel zur Ermittlung der Kennzahl = Leistungspunkte/Preis 1 Pkt.Kosten
Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die bei den Bewertungskriterien erzielten Gesamtleistungspunkte werden durch den Angebotspreis dividiert. Das so erhaltene Verhältnis bildet die entscheidende Kennzahl, die als Zuschlagskriterium bei der Vergabeentscheidung zugrunde gelegt wird. Formel zur Ermittlung der Kennzahl = Leistungspunkte/Preis Details: siehe Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Husmann Umwelt-Technik GmbHZuschlagswert 135.988 €1 Veröffentlichung
- 07.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 56 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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