AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 01:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0f13181b-d2fa-4182-8173-8bdb3ca385b7/

Zentraldruckdienstleister 2025

Notice-ID: 0f13181b-d2fa-4182-8173-8bdb3ca385b7 · Procedure-ID: e9023cd1-c217-4eef-8b50-6da98cee0133

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Stammdaten

Auftraggeber
Einkauf und Vergabemanagement der SBK, München
Veröffentlicht
27.02.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
79800000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand dieses Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist ein Rahmenvertrag mit bis zu drei Rahmenvertragspartnern für die Produktion/Abwicklung der täglich anfallenden Geschäftspost der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK), soweit sie nicht dezentral in den Geschäftsstellen der SBK erzeugt wird. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe und Batchbriefe aus der Tagespost sowie aktionsbezogene Mailings. Den Sendungen sind teilweise physische oder on demand zu erzeugende Beilagen beizufügen. Der Druckdatenstrom wird über ein zentrales Dokumentenmanagement-System gebündelt und in einem geschützten Bereich zur Abholung bereitgestellt.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Beginn
11.03.2025
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
27.02.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 09.03.2025 — abgelaufen
Geplanter Auftragnehmer
Paragon Germany GmbH

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).