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Vergabe von Fachplanungsleistungen der Freianlagen für den Neubau der Kindertagesstätte mit gefördertem Wohnen am Quartiersplatz im neuen Stadtquartier "Ziegelhöhe
Stadtbau Mühlacker GmbH & Co. KG · Mühlacker · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVergabe von Fachplanungsleistungen der Freianlagen für den Neubau der Kindertagesstätte mit gefördertem Wohnen am Quartiersplatz im neuen Stadtquartier "Ziegelhöhe🏆 Project GmbH · Esslingen
- Project GmbH · Esslingen
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Project GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Freianlagen nach § 38 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 11, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Kindertagesstätte (KITA) mit gefördertem Wohnen am Quartiersplatz im neuen Stadtquartier "Ziegelhöhe" in Mühlacker. Als besondere Leistungen soll das Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke beauftragt werden.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Auftragsbezogenes Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams 24 Pkt.Qualität
Konzept im Hinblick auf Projektleitung, Personalorganisation / Personalkonzept im Projektverlauf sowie Methodik zur Kommunikation. Die vorzulegende Konzeptdarstellung hat da-bei folgende Aspekte zu berücksichtigen: Bewertet wird, inwieweit die fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen des Projektleiters sowie der Mitarbeiter des Projektteams, die Organisation und Aufgabenverteilung inner-halb des Projektteams sowie die Kommunikation (innerhalb des Teams, mit anderen Projekt-beteiligten sowie mit dem Auftraggeber) eine hohe Qualität der Leistungserbringung erwarten lassen. Dabei wird insbesondere die Kompetenz der Projektleitung sowie die Vollstän-digkeit und Nachvollziehbarkeit des Personalkonzepts im Projektverlauf sowie die Methodik zur Kommunikation bewertet. Das Konzept darf den Umfang von 4 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
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Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise 13 Pkt.Qualität
Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise Konzeptionelle Darstellung der beabsichtigten Vorgehensweise zur Sicherstellung des Projektziels in Bezug auf eine qualitativ hochwertige, wirtschaftliche, nachhaltige und funktionale Fachplanung der Freianlagen, in den Leistungsphasen 1-6 sowie eine kosten- und termingerechte bauliche Umsetzung. Zudem soll dargestellt werden, wie die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgen soll. Dabei soll insbesondere die Projektstartphase mit einer Darstellung des Planungsablaufs bis zum Abschluss der Vorplanung mit Terminkonzept unter Berücksichtigung der internen und externen Planungsleistungen dargestellt werden. Der Auftraggeber legt in diesem Zusammenhang besonderen Wert auf die Methodik zur Beschaffung von funktionalen und pflegeleichten Freianlagen. Das Konzept darf den Umfang von 5 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
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Konzept zur Nachhaltigkeit 13 Pkt.Qualität
Darstellung der konzeptionellen Vorgehens-weise zur Integration nachhaltigen Bauens und einer klimaresilienten Freianlagenumgebung in den Planungsprozess. Vorstellung der bisherigen Erfahrungen zu vorhandenen Labels im Bereich nachhaltiges Bauen. Aufzeigen der Entscheidungsprozesse in den einzelnen Leistungsphasen. Es sind die Vor- und Nachteile nachhaltigen Bauens aufzuzei-gen. Es sollen Beispiele nachhaltigen Bauens für das Projekt vorgelegt werden. Das Konzept darf den Umfang von 2 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 381 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Project GmbHZuschlagswert 76.935 €1 Veröffentlichung
- 06.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 14.740 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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