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studierendenWERK BERLIN Winterdienst in 33 Objekten im Berliner Stadtgebiet
studierendenWERK BERLIN · Berlin · Berlin · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Winterdienst in 33 Objekten und Flächen im Berliner Stadtgebiet.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist der Winterdienst für 33 Objekte und Flächen.
- Der Erfüllungsort ist Berlin.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im offenen Verfahren.
Die Ausschreibung betrifft den Winterdienst für 33 Objekte und Flächen im Berliner Stadtgebiet.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis Haftpflichtversicherung - Der Auftragnehmer unterhält zur Abdeckung aller Schadensfälle eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen: - Personen- und Sachschäden: pauschal mind. 1.000.000,-- EUR - Vermögensschäden: pauschal mind. 300.000,-- EUR je Versicherungsfall. Angaben zur Betrieblichen Haftpflichtversicherung sind mittels Dritterklärung vorzulegen. Ausschlusskriterium bei nicht Einreichung.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Einzureichen mit dem Formular "wirt-124-eu-eigenerklaerung-zur-eignung"
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt & Krankenkassen - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sind mittels Dritterklärung vorzulegen. Ausschlusskriterium bei nicht Einreichung.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zum Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Einzureichen mit dem Dokument "VVB 124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019 - Fassung 2022.docx"
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Gesamtjahresumsatz
Mindestumsatz - Referenz pro Jahr bei Angeboten für vier Lose - 130.000 EUR, bei Angeboten für drei Lose - 97.500 EUR, bei Angeboten für zwei Lose - 65.000 EUR, bei Angeboten für ein Los - 32.500 EUR Die Angaben zum Umsatz sind mittels "Anlage zur Eigenerklärung Eignung in folgendem Vergabeverfahren" vorzulegen. Ausschlusskriterium bei nicht Einreichung.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben über Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Einzureichen mit Formular "wirt-124-eu-eigenerklaerung-zur-eignung"
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Qualitätsmanagement
Nachweis von zertifizierten Qualitätsmanagement - Der Auftragnehmer verfügt für die Dauer des Vertrages über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder ein zertifiziertes Umweltmanagement nach ISO 14001. Die Unterlagen sind mittels Dritterklärung vorzulegen. Ausschlusskriterium bei nicht Einreichung.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angaben zu Referenzen, die über eine Präqualifikation hinausgehen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zu Referenzen, die über eine Präqualifikation hinausgehen (mittels Eigenerklärung Dokument Referenzen vorzulegen)
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zu Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Einzureichen mit den Dokument "Referenzen.docx"
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zu den benannten Referenzen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden. (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Mittels Dritterklärung vorzulegen
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zu Arbeitskräften (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): VVB 124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019 - Fassung 2022.docx
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Technische und Organisatorische Voraussetzung - Auflistung Fuhrpark und Personalstärke wie Funktion (Anzahl Vorarbeiter, Disponent, Objektleiter, Landschaftsgärtner, Qualitätsbeauftragter und ausführendes Personal) Die Unterlagen sind mittels Eigenerklärung vorzulegen. Ausschlusskriterium bei nicht Einreichung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Be-werbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Abs. 1 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberecht-lichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprü-fungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 22.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 785 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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