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Essensversorgung Schloßparkschule
Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Mittagsverpflegung an der Schlossparkschule ab dem 01.05.2026
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Lebensmittel & Catering
Die Stadt Pforzheim sucht einen Dienstleister für die Mittagsverpflegung an der Schlossparkschule ab dem 01.05.2026.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU, VGV, GWB
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Angebotspreis gem. Leistungsbeschreibung
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Quailtät 30 %Qualität
Wertung des Testessens
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Organisations- und Umsetzungskonzept 20 %Qualität
Darstellung des Qualitäts- und Beschwerdemanagements und Nennung fester Ansprechpartner und -zeiten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
aktuelle Auskunft aus dem Handelsregister.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung zur Tariftreue
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eingerklärung zur Eignung abzugeben aaus den letzten 3 Geschäftsjahren
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Gesamtjahresumsatz
aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftisjahren.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftisjahren.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftisjahren.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Umgestaltungskonzept (räumliche Abänderungen, zu ergänzende Gerätschaften und Zeitplan für Umrüstung) nur im Falle einer gewünschten Umstellung der aktuell für Warmanlieferung geeigneten Küchenausstattung auf ein anderes Verpflegungssystem.
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Qualitätsmanagement
Für die Verpflegungssysteme sind die jeweils aktuell gültigen DIN-Normen einzuhalten. Betriebliches Hygienekonzept (HACCP)
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Für die Leitung der Speisenzubereitung muss mindestens ein/e MitarbeiterIn mit einschlägiger berufsfachlicher Qualifikation wie beispielsweise Koch/Köchin, KüchenmeisterIn oder vergleichbare Qualifikation zuständig sein. Die Anzahl der dafür zuständigen MitarbeiterInnen nebst Qualifikation ist in der Firmenvorstellung (Anlage 3) aufzuführen. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass das Ausgabepersonal -freundlich ist, kommunikative Fähigkeiten in deutscher Sprache besitzt und sich auf Kinder einstellen kann. -darüber informiert ist und Auskunft geben kann, welche Komponenten bei bestimmten Nahrungsmittelunverträglichkeiten nicht verzehrt werden dürfen. -nach den rechtlichen Vorgaben im Bereich Hygiene geschult ist und nach dem Infektionsschutzgesetz belehrt wurde. -Arbeitsschutzkleidung und Namensschilder trägt.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestens zwei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Auftraggeber, Leistungszeitraum und Wert sind hier zu benennen.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Mindestens zwei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Auftraggeber, Leistungszeitraum und Wert sind hier zu benennen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Mindestens zwei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Auftraggeber, Leistungszeitraum und Wert sind hier zu benennen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung zur Tariftreue Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Er ist verpflichtet eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro pauschal je Schadensfall bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, abzuschließen.
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Technische Fachkräfte (Qualitätskontrolle)
Umsetzungskonzept mit Benennung der festen Ansprechpartner und -zeiten sowie der ausführlichen Darstellung des Qualitäts- und Be-schwerdemanagements.
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Durchschnittliche Personalstärke
Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung aus den letzten 3 Geschäftsjahren
Sicherheit & Versorgung
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Versorgungssicherheit
Der Auftragnehmer übernimmt alle Aufgaben mit eigenem Personal und die gesamte Verantwortung. Zu seinen Aufgaben gehören: Einstellung, Einarbeitung, Qualifikationen und Schulung der MitarbeiterInnen. •Bereitstellung von Ersatzkräften bei Personalausfällen. •Wareneinkauf. •Essenszubereitung. •Anlieferung. •Zu- und Aufbereitung. •Essensausgabe (die ovo-lacto-vegetabilen Gerichte bzw. sonstige Al-ernativgerichte müssen einzeln ausgegeben werden). •Eindecken für Schicht 1 und 2. •Reinigung/Desinfektion der Tische zwischen den Essensschichten. •Auf- und Abstuhlen. •Spülen des Frühstückgeschirrs des Schulkindergartens (ca. 20 Gede-cke). •Bereitstellung und Reinigung der Thermoporte inkl. GN-Behälter. •Spülen des Mittagessen-Geschirrs. •Reinigung der Arbeitsflächen. •Reinigung der Küchengeräte. •Reinigung der Küchenzone inkl. Boden. •Reinigung des Essenssaals (Tische und Stühle) nach Beendigung des Essens. •Während des laufenden Betriebs die Beseitigung von Akutverschmutzungen der Böden auch im Speisesaal. Die grundsätzliche Bodenreinigung des Speisesaals erfolgt durch eine externe Reinigungsfirma, die vom Auftraggeber beauftragt wird. •Die Reinigung des Speisesaals hat innerhalb einer Stunde nach Beendi-gung des Mittagessens zu erfolgen, die Reinigung der übrigen o. g. Be-reiche ist ebenfalls ohne Verzögerung durchzuführen. •Tägliche fachgerechte Entsorgung von Speiseresten, nicht verbrauch-ten Menüs und Verpackungsmaterial. Hinweise: In Pforzheim gilt das Mehrweggebot. Mülltonnen für die Entsorgung werden seitens des Auftraggebers nicht zur Verfügung ge-stellt. •Bereitstellung von Servietten, Hygieneartikeln, Spülmittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Arbeitskleidung, etc.. •Regelmäßige Überprüfung der Kundenzufriedenheit in Form einer Umfrage unter den SchülerInnen mind. 1x pro Schuljahr anhand standardisierter Fragebögen. Die Umfrage wird im Vorfeld mit der Schulleitung abgestimmt und das Ergebnis dem Schulträger vorgelegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 12.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 67 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Dietrich Werner Goll GmbH2 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 603 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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