Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Ausgelaufen Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Sektorenrichtlinie 2 Lose

Vertragsführung zur Haftpflicht-Exzedenten-Versicherung für das BV 2. S-Bahn-Stammstrecke München (allgemeine Haftpflicht)

Deutsche Bahn AG · Berlin · Berlin

Neue Ausschreibungen in „Finanz- & Versicherungsdienstleistungen" — jede Woche per Email

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Beschreibung

Gegenstand der hier ausgeschriebenen Versicherung ist ein Haftpflicht-Exzedent (allgemeine Haftpflichtversicherung) für Schäden im Rahmen der allgemeinen Haftpflichtversicherung für das Bauvorhaben „2. S-Bahn-Stammstrecke München“ der Bauherren DB InfraGo AG und der DB Energie GmbH, die mit einem eigenen Prüfungsrecht des Exzedentenversicherers auf die Bedingungen einer Grundversicherung auf der Basis einer Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflichtversicherung® Following-Form aufsetzt, ohne Step- bzw. Drop-down Regelung. Mitversichert sind alle mit der Planung, Überwachung und Ausführung dieses Bauprojekts vom Bauherrn beauftragten Unternehmen (ohne Planungshaftpflichtversicherung). Der bereitzustellende Versicherungsschutz bezieht sich auf das Bauvorhaben 2. S-Bahn-Stammstrecke München, also dem Bau einer zweigleisigen S-Bahn-Strecke in der Münchner Innenstadt, beginnend im Bahnhof Laim und endend im Bahnhof Leuchtenbergring (jeweils oberirdisch) mit den dazwischen tiefliegenden Haltestationen Hauptbahnhof, Marienhof und Ostbahnhof, eingleisigen Tunnelstrecken, Verbin-dungsstollen und Rettungsschächten. Im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme werden weitere zusätzliche Baumaßnahmen mit gegenseitiger bauzeitlicher, bautechnischer und örtlicher Abhängigkeit umgesetzt: • Vorhaltemaßnahme U9 an der Station Hauptbahnhof • Interimsmaßnahme Hauptbahnhof, Teilabbruch, Baufeldfreimachung. Die zur Grundversicherung vorläufige Versicherungssumme beträgt EUR 9,4 Mrd. Die Vertragslaufzeit dieser Haftpflicht-Exzedenten-Versicherung beginnt nach der Beendigung des Ausschreibungsverfahrens mit Zuschlagserteilung. Sie endet fix zum 31.03.2031. Es besteht eine Verlängerungsoption von 2 Jahren bis zum 31.03.2033. In der Grunddeckung steht mit einer Haftpflichtdeckungssumme von EUR 25 Mio. je Schadenfall pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu Verfügung, 5-fach maximiert. Die Nachhaftungszeit in der allgemeinen Haftpflichtversicherung beträgt 5 Jahre. Im

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen

Ausschreibung für eine Haftpflicht-Exzedenten-Versicherung für das Bauvorhaben "2.

S-Bahn-Stammstrecke München" mit einer vorläufigen Versicherungssumme von 9,4 Mrd. EUR. Gesucht wird ein Versicherer, der Versicherungsschutz für Schäden im Rahmen der allgemeinen Haftpflichtversicherung bietet, mit einer Grunddeckung von 25 Mio. EUR je Schadenfall.

Weitere Eignungskriterien: Wichtige Anforderungen sind das eigene Schadenprüfungsrecht des Exzedentenversicherers und die Abdeckung von Schäden, die über die Grundversicherung hinausgehen.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Vertragsführung Haftpflicht-Exzedent 2. S-Bahn-Stammstrecke München (allgemeine Haftpflicht)
  • Preis nach Wichtigkeit

    siehe Vergabeunterlagen

Los 2 · Vertragsbeteiligung Haftpflicht-Exzedent 2. S-Bahn-Stammstrecke München (allgemeine Haftpflicht)
  • Qualität nach Wichtigkeit

    s. Vergabeunterlagen

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 2. Im Rahmen der Bewerbereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Stand 01.02.2024) einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Es kann auch ein eigener Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien für die Bewerber verbindlich festlegt, eingehalten werden. In diesem Fall ist eine geltende Fassung des eigenen Verhaltenskodex zur Überprüfung der Vergleichbarkeit mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 3. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten, vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bewerbereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, Erklärung zu den Referenzen, ggfs. Bewerbergemeinschaftserklärung, ggfs. eigener Verhaltenskodex) vollständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ in Textform nach § 126 b BGB einzureichen. (Bei der Bewerbung für mehrere (beide) Lose muss der Teilnahmeantrag für jedes Los separat hochgeladen werden.) 4. Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. 5. Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Antworten werden über die e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. 6. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 2. Im Rahmen der Bewerbereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Stand 01.02.2024) einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Es kann auch ein eigener Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien für die Bewerber verbindlich festlegt, eingehalten werden. In diesem Fall ist eine geltende Fassung des eigenen Verhaltenskodex zur Überprüfung der Vergleichbarkeit mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 3. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten, vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bewerbereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, Erklärung zu den Referenzen, ggfs. Bewerbergemeinschaftserklärung, ggfs. eigener Verhaltenskodex) vollständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ in Textform nach § 126 b BGB einzureichen. (Bei der Bewerbung für mehrere (beide) Lose muss der Teilnahmeantrag für jedes Los separat hochgeladen werden.) 4. Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. 5.Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Antworten werden über die e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. 6. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    1) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können. 2) Die Unternehmen müssen die Schadenabwicklung ausschließlich durch den führenden Versicherer akzeptieren und die von ihm abgegebenen Erklärungen im Rahmen der Schadenabwicklung anerkennen. Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss von diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

  • Qualitätsmanagement

    1) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Bewerbereigenerklärung); 2) Die Unternehmen müssen über eine ausreichende personelle Ausstattung jeweils für die Vertrags- und Schadenbearbeitung in der Haftpflichtversicherung verfügen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung und per Erklärung zur personellen Ausstattung): - für die Vertragsbearbeitung über einen verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter. - für die Schadenbearbeitung über einen verantwortlichen Mitarbeiter jeweils mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter. Mehrfachnennungen sind nicht zulässig. 3) Die Unternehmen müssen über Erfahrungen mit der Versicherung von Bauprojekten aus dem Infrastrukturbereich bzw. Hoch-/Tiefbau (öffentlich und/oder privat) verfügen, an denen das Unternehmen (risikotragende Stelle) als Führungs- oder Alleinversicherer beteiligt war/ist. Nachweis durch mindestens 2 Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (kombinierte Bauleistungs-/Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung) für Infrastrukturprojekte bzw. Hoch-/Tiefbau aus den vergangenen 6 Kalenderjahren vor Bekanntmachung (ohne ext. Maintenance/Nachhaftung) oder derzeit noch bestehen („Erklärung Referenzen“). 4) Das Unternehmen muss in der Lage sein, ein Schadenreporting in Form einer xls-Datei zu erstellen, die zum Ende eines jeden Quartals u. nach Anforderung innerhalb von 48 Stunden per E-Mail an die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH zu übermitteln (Nachweis per Bewerbereigenerklärung). - Für die Erklärungen sind die Vordrucke „Bewerbereigenklärung“, „Eigenerklärung Referenzen“ und „Eigenerklärung zur personellen Ausstattung“ zu nutzen. Sie stehen als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

  • Qualitätsmanagement

    1) Vorlage der vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlichen Bewerbereigenerklärung zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; 2) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für Los 1 eine Führungsquote von 20 % bzw. für Los 2 eine Beteiligungsquote von 5 % des Vertrags zeichnen zu können (Nachweis per Bewerbereigenklärung); 3) Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte(n) (Bauwesenversicherug / Haftpflichtversicherung / Schaden- o. Verlustversicherung) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen, Nachweis per Bewerbereigenerklärung. Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor; 4) Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bewerbereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise vor. - Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt. Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. - Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bewerbereigenklärung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die Bewerbereigenerklärung ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollte diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

  • Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung

🤖 KI-unterstützt

Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).

Versicherung

Haftpflicht-Exzedent (allgemeine Haftpflichtversicherung) für Schäden im Rahmen der allgemeinen Haftpflichtversicherung
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
Die zur Grundversicherung vorläufige Versicherungssumme beträgt EUR 9,4 Mrd.
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
In der Grunddeckung steht mit einer Haftpflichtdeckungssumme von EUR 25 Mio. je Schadenfall pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu Verfügung, 5-fach maximiert.
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
Die Nachhaftungszeit in der allgemeinen Haftpflichtversicherung beträgt 5 Jahre.
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
mithin EUR 25 Mio. nach der Deckungssumme der Grunddeckung von EUR 25 Mio., einfach maximiert (EUR 25 Mio. nach EUR 25 Mio., 1-fach max.), ohne Drop-/Step-down.
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
Wörtliche Zitate aus öffentlichen Bekanntmachungen nach § 5 UrhG (amtliche Werke) und § 51 UrhG (Zitatrecht). Wir prüfen nicht die Richtigkeit der Vergabestellen-Angaben und geben keine Eignungsempfehlung ab. Die vollständige Bekanntmachung ist direkt bei der Vergabestelle und auf oeffentlichevergabe.de einsehbar.

Preiseinschätzung

Basierend auf 146 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 199.850 €
Median 415.269 €
Oberes Quartil 1.062.057 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Deutsche Bahn AG · Berlin

vergaben@dva.net
+49 6172 4868651

Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Auftraggeber Deutsche Bahn AG
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 04.02.2026
CPV-Code 66513200
Finanzdienstleistungen (Was ist das?)
Lose 2 (max. 2 bewerbbar · max. 1 gewinnbar)
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabeberatung
DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH · Bad Homburg

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Veröffentlicht vor 120 Tagen, keine Frist und kein Ergebnis erfasst.

Ø Bieter in der Branche 3.0

Historischer Durchschnitt aus 4.510 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 81%

Anteil der erfassten Verfahren in Finanz- & Versicherungsdienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 464 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -19%
KMU-Bieteranteil 23%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Deutsche Bahn AG. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert

Daten korrigieren →