AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.07.2026 15:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0f687cca-0b0a-461f-8be9-eff5b7a3a3d1/

Beschaffung eines Neuronavigationssystems

Notice-ID: 0f687cca-0b0a-461f-8be9-eff5b7a3a3d1 · Procedure-ID: a5e63a4e-c755-4ea3-aaf1-2023cc11d290

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Bayreuth GmbH, Bayreuth
Veröffentlicht
01.06.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48180000 — Software
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für einen der beiden Klinikstandorte (Hohen Warte 8, 95445 Bayreuth) ist eine Ersatzbeschaffung eines bestehenden Navigationssystems inkl. eines Planungsservers der Fa. Brainlab Sales GmbH (folgend als „Brainlab“ abgekürzt) notwendig. Der Hersteller (Brainlab) stellt ab dem 30.06.2026 für das Altgerät keinen Service und keine Ersatzteile mehr zur Verfügung. Dies wurde dem AG am 24.04.2024 mitgeteilt. Der AG beabsichtigt daher die Ersatzbeschaffung des Navigationssystems inkl. Planungsserver des Anbieters Brainlab zu beschaffen, weil aus Sicht des KLB nur Brainlab sinnvollerweise die benötigten Leistungen erbringen kann / nur Brainlab die Anforderung an das System erfüllt.

Vertragslaufzeit

Beginn
12.06.2026

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
01.06.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 11.06.2026 — abgelaufen
Geplanter Auftragnehmer
BrainLAB Sales GmbH

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).