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Planungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) im Rahmen der Sanierung des Sportheims in der Stadt Nortorf
Stadt Nortorf über das Amt Nortorfer Land · Nortorf · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Das Sportheim der Stadt Nortorf wurde ca. 1971 erbaut und befindet sich im Besitz der Stadt. Seither sind keine größeren baulichen oder energetischen Sanierungsmaßnahmen an dem Gebäude durchgeführt worden. Die Stadt Nortorf plant im Rahmen von Fördermitteln des Bundes die Sanierung und Erweiterung des Sportheims in Nortorf. Das Gebäude erstreckt sich aktuell über ein Keller- und Erdgeschoss in der Größenordnung von 762 qm und soll im Zuge der Sanierung im Kellergeschoss um zwei Anbauten (ca. 100 qm) erweitert werden. Neben dem allgemeinen technischen Sanierungsstau bestehen insbesondere auch große Defizite im energetischen und hygienischen Bereich. Durch die Sanierung soll zudem eine Barrierefreiheit des Gebäudes erreicht werden. Im Rahmen des Bundesförderprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK 2022) stehen Fördermittel für die Sanierung und Erweiterung des Sportheims in Nortorf zur Verfügung. Die Auftraggeberin hat im Vorfeld eine Vorplanung erstellen lassen. Die Unterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Vorplanung ist einzuarbeiten, zu überprüfen und als richtig anzuerkennen. Die Baukosten betragen geschätzt (brutto): KG 200 Vorbereitende Maßnahme 7.000,00 EUR KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 1.058.725,00 EUR KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 739.775,00 EUR KG 500 Außenanlagen und Freiflächen 155.000,00 EUR KG 700 Baunebenkosten 573.500,00 EUR SUMME KG200 bis KG700 rd. 2.534.000,00 EUR Der Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben wurde daher im Zuwendungsbescheid des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung vom 09.10.2023 auf max. 2.534.000,00 EUR brutto festgelegt. Beauftragt werden sollen Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) HLS, Leistungsphasen 1 - 9 nach §§ 53, 55 HOAI. Die vorgenannten Leistungen werden im Wege der Stufenbeauftragung vergeben. Daher werden zunächst nur die jeweiligen Leistungsphasen bis zur Genehmigungsplanung (LPH 4) beauftragt. De
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KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Planungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) HLS, Leistungsphasen 1-9 nach HOAI für die Sanierung und Erweiterung eines Sportheims.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Kriterien zu den Teilnahmebedingungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind sog. K.O. Kriterien (Muss-Kriterien), bei deren Nichterfüllung der Bewerber zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Die Kriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind sog. Soll-Kriterien, die einer Bewertung zugänglich sind. Die Soll-Kriterien werden unterschiedlich gewichtet (siehe technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für jedes Kriterium werden 0-10 Punkte vergeben. Die Einzelheiten der Bewertung sind in einem Bewertungsbogen dokumentiert. Die drei erstplatzierten Bewerber werden zu den Vertragsverhandlungen eingeladen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Punktgleichheit gem. dem Bewertungsbogen nach dem Losverfahren zu entscheiden.“
3–3 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang des Auftraggebers, einer nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahem- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Der Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 2.052.540 €1 Veröffentlichung
- Frist 19.12.2023 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 15.197 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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