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Technische Ausrüstung, HLS gemäß Paragraph 53 HOAI, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8, Lph 1 bis 9 stufenweise - Gemeinde Geltendorf
Gemeinde Geltendorf · Geltendorf · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Hirdina Kleines Unternehmen
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Planungsleistungen für technische Ausrüstung (HLS) für Schulcampus-Erweiterung und -Sanierung.
- Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI, Anlagengruppen 1-3 und 8.
- Nachweis der geforderten Fachkompetenz und Erfahrung in vergleichbaren Projekten ist essenziell.
- Die Ausschreibung richtet sich an Planer und Ingenieurbüros mit entsprechender Qualifikation.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Planungsleistungen im Rahmen der Technischen Ausrüstung, HLS für die Erweiterung und Sanierung des Grundschulcampus der Gemeinde Geltendorf. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9
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📅 Laufzeit endet am 31.08.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorarangebot - Wertungssumme 60 %Preis
Honorarangebot - "Wertungssumme" Angebot mit niedrigster Wertungssumme bekommt 5 Punkte. Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme bekommt 0 Punkte Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Gewichtung 60 %
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Ausführungskonzept 40 %Qualität
Projekteinschätzung (Ausführungskonzept) Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen: Analyse der Projektaufgabe mit Darstellung der zu erwartenden Herausforderungen und ggf. Schwierigkeiten. Der Bieter hat anhand eines selbstgewählten Referenzprojektes darzustellen, wie im Projektverlauf Kostensicherheit und Kostentransparenz sichergestellt wurde. Weiterhin ist zu erläutern, durch welche konkreten Maßnahmen Kostenreduzierungen erzielt werden konnten, ohne die funktionalen, qualitativen oder terminlichen Anforderungen des Projektes zu beeinträchtigen. Darüber hinaus ist darzustellen, welche Strategien, Methoden und Instrumente zur Sicherstellung der Termineinhaltung eingesetzt wurden. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen der Terminplanung, -überwachung und -steuerung. Abschließend ist zu beschreiben, wie der Bieter im Referenzprojekt mit unvorhergesehenen Problemen während der Bauausführung (z. B. Planungsänderungen, Baugrundprobleme, Schnittstellenkonflikte, Lieferengpässe) umgegangen ist und welche Lösungsstrategien zur Sicherstellung der Projektziele angewendet wurden. Die Ausführungen müssen konkret, nachvollziehbar und projektbezogen erfolgen (keine rein allgemeinen oder theoretischen Darstellungen). ********************************** Gewichtung 40 % ********************************** Die geforderten Angaben sind in Form eines Konzeptes darzustellen. ********************************** !!! Bitte beachten Sie die Formvorgaben (Seite 22 Angebotsbogen) an das Ausführungskonzept !!! Zu den einschlägigen Zuschlagskriterien sind die geforderten Angaben in Form eines Konzeptes darzustellen. Bitte beachten Sie, dass das geforderte Konzept mit Ablauf der Angebotsfrist vorliegen muss. Das Dokument darf die maximale Seitenanzahl von 6 nicht überschreiten (DIN A4, Schriftgröße: 10, Schriftart: Arial oder vergleichbar – ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis). Anlagen zum Konzept bzw. zum Angebot werden nicht bewertet. Das abgegebene Konzept wird nach der Erteilung des Zuschlages Vertragsinhalt. ********************************* Bitte beachten Sie, dass Angaben zu den Zuschlagskriterien nicht nachgefordert werden (§ 56 Absatz 3 VGV). Somit wird bei Nichteinreichung das jeweilige Kriterium dieses mit 0 bewertet. *********************************
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang HirdinaZuschlagswert 212.450 €1 Veröffentlichung
- 30.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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