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Endoprothetik
EK-UNICO GmbH · Münster · Nordrhein-Westfalen · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenHerstellerspezifisches Los "Arthrex GmbH🏆 Arthrex GmbH · München
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Los 2 VergebenHerstellerspezifisches Los "Artiqo GmbH🏆 ARTIQO GmbH · Lüdinghausen
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Los 3 VergebenHerstellerspezifisches Los "B.Braun GmbH🏆 B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG · Melsungen
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Los 4 VergebenHerstellerspezifisches Los "Corin GmbH🏆 Corin GSA GmbH · Saarbrücken
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Los 5 AufgehobenHerstellerspezifisches Los "DePuy-Synthes
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Los 6 VergebenHerstellerspezifisches Los "Exactech GmbH🏆 Exactech Deutschland GmbH · Kiel
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Los 7 VergebenHerstellerspezifisches Los "Implantcast GmbH🏆 implantcast GmbH · Buxtehude
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Los 8 VergebenHerstellerspezifisches Los "Medacta GmbH🏆 Medacta Germany GmbH · Göppingen
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Los 9 VergebenHerstellerspezifisches Los "Peter Brehm GmbH🏆 PETER BREHM GmbH · Weisendorf
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Los 10 AufgehobenHerstellerspezifisches Los "Smith&Nephew GmbH
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Los 11 VergebenHerstellerspezifisches Los "Stryker🏆 Stryker GmbH & Co. KG · Duisburg
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Los 12 VergebenHerstellerspezifisches Los "Waldemar Link🏆 W. Link GmbH & Co. KG · Hamburg
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Los 13 VergebenHerstellerspezifisches Los "Zimmer Biomet🏆 Zimmer Biomet Deutschland GmbH · Freiburg
- Arthrex GmbH · München
- ARTIQO GmbH · Lüdinghausen
- B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG · Melsungen
- Corin GSA GmbH · Saarbrücken
- Exactech Deutschland GmbH · Kiel
- implantcast GmbH · Buxtehude
- Medacta Germany GmbH · Göppingen
- PETER BREHM GmbH · Weisendorf
- Stryker GmbH & Co. KG · Duisburg
- W. Link GmbH & Co. KG · Hamburg
- Zimmer Biomet Deutschland GmbH · Freiburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Beschaffung von Produkten für die Endoprothetik
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los. Zur Beschaffung des Bedarfs von Produkten für Endoprothetik.“
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 90 %
Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Definition des Wertungspreises). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 90 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 90 multipliziert.
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Konzept "Beratungs- und Innovationskonzept" 10 %Qualität
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Beratungs- und Innovationskonzept mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll die Darstellung der bieterseitig angebotenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bieterprodukten hervorgehen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot ein entsprechendes Innovationskonzept durch den Bieter einzureichen. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Mit dem Beratungs- und Innovationskonzept werden von dem Bieter Angaben zu mindestens folgenden Punkten erwartet: - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, - Unterstützung des Anwenders bei der Auswahl des optimalen Produkts des Anbieters, - Beratung des Anwenders im Vorfeld eines Eingriffs, inwiefern ein Innovationsprodukt vorliegt, welches eine bessere Unterstützung gewährleistet, - Regelmäßige Beratung der Anwender im Hinblick auf Produktneuigkeiten. Die Bewertung des Beratungs- und Innovationskonzeptes erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: Punkte 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 4: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 3: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 2: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 1: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. Punkte 0: Erhält ein Bieter in Bezug auf das eingereichte Konzept, wenn seine Darstellungen im Konzept zu dem jeweiligen Unterkriterium aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 0 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 215 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (11) Arthrex GmbH · ARTIQO GmbH · B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG · Corin GSA GmbH · Exactech Deutschland GmbH · implantcast GmbH · Medacta Germany GmbH · PETER BREHM GmbH · Stryker GmbH & Co. KG · W. Link GmbH & Co. KG · Zimmer Biomet Deutschland GmbH1 Veröffentlichung
- 02.04.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 156 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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