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Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose in der Stadt Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20, vom 01.06.2025 bis 31.05.2027
Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle · Frankfurt (Oder) · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unter-bringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose in der Stadt Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20, im Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.05.2027, mit der Möglichkeit der Verlängerung für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.05.2028
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Soziales & Pflege
Gesucht wird ein Betreiber für eine Gemeinschaftsunterkunft für vorläufig Unterzubringende und Wohnungslose in Frankfurt (Oder) für den Zeitraum 01.06.2025 - 31.05.2027, mit Option auf Verlängerung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Platzpauschalen, gesondert nach Personenkreis und JahresscheibenPreis
Die Finanzierung der ausgeschriebenen Leistung über die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose erfolgt auf Grundlage der vom Betreiber zu kalkulierenden Platzpauschalen pro Tag. Hinsichtlich des Personenkreises für den eine Aufnahmeverpflichtung nach § 4 LAufnG besteht, wird die Platzpauschale nach monatlicher Rechnungslegung pro belegten Platz von der Stadt zur Zahlung angewiesen, wobei eine belegungsunabhängige Finanzierung von 40 Plätzen vereinbart wird. Hinsichtlich des Personenkreises der wohnungslosen Menschen und der Personen, für die die Aufnahmeverpflichtung nach § 4 LAufnG entfallen ist, obliegt die Abrechnung und der Forderungseinzug gegenüber den Bewohnern dem Betreiber. Es sind Platzpauschalen gesondert nach Personenkreis und Jahresscheiben zu kalkulieren und anzubieten. Die Kostensatzkalkulation ist offenzulegen. Siehe Leistungsbeschreibung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 12.03.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 242 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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