AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.05.2026 05:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0f82d599-e818-4ee5-99cf-5d1922f05b32/

Lieferung von Trafostationen (Betonraumzellen) 2025-2026

Notice-ID: 0f82d599-e818-4ee5-99cf-5d1922f05b32 · Procedure-ID: 5a6eb10f-0cd9-4eab-b5da-4e424786a49a

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Stammdaten

Auftraggeber
Regensburg Netz GmbH, Regensburg
Veröffentlicht
26.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
31200000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Regensburg Netz GmbH beabsichtigt für den Erhalt und die Erweiterung des Versorgungsnetzes Trafostationen (Betonraumzellen) für die Laufzeit von 24 Monaten (01.01.2025 - 31.12.2026) zu beschaffen. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Lieferleistung von rund 39 Trafostationen (Betonraumzellen). Die Position Transport / Versetzen ist eine zusätzliche Leistung, die über den gesamten Ausschreibungszeitraum zur Verfügung stehen muss. Unter dieser Position ist ein separater Transport des vollständig elektrisch ausgebauten Stationskörpers innerhalb des Versorgungsgebietes der Regensburg Netz GmbH zu verstehen Eine Verpflichtung zur vollständigen Abnahme der Leistungen aus diesem Rahmenvertrag besteht nicht.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
26.11.2024
Zuschlagsentscheidung
05.11.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).