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Bauleistung FMI/HZV Erneuerung Bahndamm Borlinghausen 2970 km 134,0-134,350
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBauleistung FMI/HZV Erneuerung Bahndamm Borlinghausen 2970 km 134,0-134,350🏆 Eiffage Infra-Nordwest GmbH · Wallenhorst
- Eiffage Infra-Nordwest GmbH · Wallenhorst
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Das Projekt Erneuerung Damm in Borlinghausen sieht die vollständige Erneuerung des Dammbauwerkes mittels Fräs-Misch-Injektionsverfahren (FMI) und Stabilisierung der Böschungen auf beiden Gleisseiten mittels Hydro-Zementationsverfahren (HZV) auf der Strecke 2970 von km 134,0 bis 134,350 einschließlich der Hinterfüllbereiche der Brückenbauwerke Eisenbahnüberführung Teutonia (km 133,993) und Eisenbahnüberführung Drift (km 134,345) vor. Im Zusammenhang mit diesen Spezial-Tiefbauaktivitäten werden Oberbauarbeiten, Kabeltiefbau und Oberleitungsarbeiten sowie Korrosionsschutzarbeiten an den Stahlüberbauten der beiden EÜen Teutonia und Drift ausgeführt. Sämtliche Bauarbeiten werden gleisabschnittsweise unter Berücksichtigung von baubetrieblichen Sperrungen ausgeführt.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
9 Veröffentlichungen
- 04.05.2026 027:Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen//
- 09.04.2026 026: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen// 025: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen// 024: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen// 023: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen// 022:Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen
- 19.03.2026 019:Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen. 020: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen. 021: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
- 19.06.2025 MKA17: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen. MKA18: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
- 06.05.2025 Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
- 28.04.2025 MKA 007, 008, 009, 011, 012, 013, 014 Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
- 07.04.2025 MKA 004 Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen. MKA 005 Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
- 31.03.2025 006- Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen), zudem können nachfolgende Leistungen nicht ausgeführt werden.
- 11.03.2025 MKA001:Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung. MKA002: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen MKA003: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 34 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Eiffage Infra-Nordwest GmbH1 Veröffentlichung
- 18.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Basierend auf 4.974 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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