AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 04:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0f989efc-ef60-4023-b33d-6b9a4bfa67ff/

Rechtsberatung für die Schlussbescheidung der Corona-Wirtschaftshilfen

Notice-ID: 0f989efc-ef60-4023-b33d-6b9a4bfa67ff · Procedure-ID: 08643073-0cfb-468d-8e8b-fb59de36f72a

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Veröffentlicht
16.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79111000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
2.016.807 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung von anwaltlichen Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Auftraggeber und insbesondere den fünf Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalens sowie vom Auftraggeber bestimmter Dritter im Zusammenhang mit der Bearbeitung/Bescheidung der Anträge und End- bzw. Schlussabrechnungen bzgl. der Corona-Wirtschaftshilfen sowie zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen und insbesondere den Rückforderungen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
16.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).