AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 23:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0fa46b2b-0259-4a75-b384-d0f7ae1cea95/

Wiederherstellung des Kurparks Bad Neuenahr-Ahrweiler: Massivbau

Notice-ID: 0fa46b2b-0259-4a75-b384-d0f7ae1cea95 · Procedure-ID: eac257bc-3392-4438-adac-ffe8ec9a08bc

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Stammdaten

Auftraggeber
Ahrtal Marketing GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler
Veröffentlicht
19.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262300 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beabsichtigt, den im Zuge der Flutkatastrophe von Juli 2021 zerstörten Kurpark wiederherzustellen und hat hierfür ihre Tochtergesellschaft, die Ahrtal Marketing GmbH, mit der Steuerung der Wiederherstellung beauftragt. Mit dem Aufbau und der Erneuerung der Elektroinstallation / Infrastruktur wird Energieversorgung, Energieverteilung, die Beleuchtung und die datentechnische Infrastruktur des Kurparks wieder hergestellt. Ziel dieses Projekts ist es, die technische Infrastruktur des betreffenden Bereichs zu sanieren und dessen sicheren und effizienten Betrieb langfristig zu gewährleisten.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).